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Herzlich Willkommen auf meiner Seite

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Rund um Donauwörth

In meinem Blog „Rund um Donauwörth“ möchte ich Beiträge zu den verschiedensten Themen rund um Donauwörth bringen. Bedingt durch meine Vorlieben soll dabei alles was ich mit Heimat verbinde, nicht zu kurz  kommen.

 

Was I so treib

Unter „Was I so treib“ gibt es dazu Beträge zu verschiedenen Themenfeldern, insbesondere zu meinen verschiedenen Tätigkeiten in Lokalpolitik, Verbänden und Vereinen. Dabei möchte ich auch die ein oder andere Hintergrundinformation liefern.

Bitte habt/haben Sie Verständnis, wenn ich hier nur zu allem, sondern zu ausgewählten Themen bzw. Tätigkeiten und u.U. nicht sofort berichte. Auch meine Zeit ist begrenzt und schließlich dürfen Familie und Beruf nicht zu kurz kommen!

Im Untermenü Lokalpolitik/Stadtrat möchte ich meine Mitarbeit in den verschiedenen Gremien darstellen. Sie finden auf dieser Seite meine schriftlich eingereichten Anträge und Stellungnahmen, sowie die dazugehörigen Beschlüsse (soweit öffentlich). Bitte berücksichtigen Sie, dass ich als einziger Stadtrat keiner Fraktion oder Ausschussgemeinschaft angehöre. Auch wenn ich bei den meisten Ausschusssitzungen (als Gast) anwesend bin, so habe ich dort doch weder Rede- noch Stimmrecht. Die Möglichkeit mich dort einzubringen ist somit begrenzt. Eine Ausnahme ist der Bereich „Natur- und Landschaftsschutz“, hierzu habe ich als Referent ein Rederecht.

In Untermenüs  wie Alpenverein, Höhlenforschung oder Fledermausschutz sind die Beiträge derzeit noch etwas spärlich, das soll sich aber so nach und nach ändern. Verfügbar sind schon Beiträge und Kurzinfo’s zu meinen verschiedenen ehrenamtlichen Tätigkeiten, sowie die entsprechenden Links zu den jeweiligen Seiten.

Bei Interesse abonnieren Sie am besten meinen Newsletter. Sie erhalten dann automatisch einen Link bei neuen Beiträgen.

Ihr Gustav Dinger


Cölestin von Königsdorfer – Der letzte Abt des Klosters Heilig Kreuz

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Königsdorfer, Bernhard (Ordensname Cölestin K.); geboren als fünfter Sohn des Flotzheimer Hufschmieds Franz Königsdorfer am 18. August 1756 in Flotzheim im Herzogthum Pfalz-Neuburg

1768 – 1776       Gymnasial- und philosophischen Studien bei den Jesuiten in Augsburg

1777                   Eintritt in die Benediktinerabtei zum heiligen Kreuz in Donauwörth

23.12.1780         Priesterweihe

1780 – 1783       Studium an der Universität Ingolstadt (v.a. Theologie und orientalische Sprachen)

1783                   Rückkehr ins Donauwörther Kloster Heilig Kreuz

1783 – 1789       Präses der Rosenkranzbruderschaft

1785 – 1790       Lehrer der angehenden Geistlichen in Griechisch, Hebräisch, Syrisch, Dogmatik, Hermeneutik, Moral,    .                          Geistliches Recht

1790 – 1794       Professur der Physik an der Universität Salzburg, dazu umständebedingt auch 1 Jahr lang Vorlesungen     .                          in Mathematik

15.01.1794         Wahl zum Abt des Klosters Heilig Kreuz

1794  – 1803      Abt und u.a. Unterrichtung der Mitbrüder in Logik, Methaphysik, Mathematik und Physik

1796 begann aufgrund der politischen Verhältnisse eine besonders schwierige Zeit für das Kloster Heilig Kreuz. Immer wieder musste Militär aufgenommen und unterhalten werden, so 1796 und 1800  z.B. das französische Hauptquartier unter General en Chef Jean-Victor Moreau.

1803                   Auflösung des Klosters und in der Folge Umzug in die Wohnung des ehemaligen Oberamtes auf                        .                          der sogenannten Münze in Donauwörth

1832                   Verleihung des Verdienstordens der Bayerischen Krone (Kategorie Ritter)

.                          Ritter des bayerischen St. Michaelordens

† 16. März 1840 in Donauwörth

Cölestin von Königsdorfer
(Quelle: Stadtarchiv Donauwörth) Das Geburtshaus: Flotzheim, Hauptstraße 41 Gedenktafel am Geburtshaus in Flotzheim Die sogenannte Auer-Kapelle auf dem Friedhof Heilig Kreuz in Donauwörth Gedenktafel im Inneren der Kapelle Denkmal im Inneren der Auer-Kapelle Gruft des Cölestin von Königsdorfer

 

 

(Kostenlose) Downloads der Werke Cölestin Königsdorfer:

Cölestin Königsdorfer (1814): Sieben und dreyßig Predigten

Cölestin Königsdorfer (1819):                                                                                                                                                                                      .                 Geschichte des Klosters zum Heil. Kreutz in Donauwörth / 1: Von den Urahnen seiner Stifter an bis zum Jahre 1518

Cölestin Königsdorfer (1825):                                                                                                                                                                                                        Geschichte des Klosters zum Heil. Kreutz in Donauwörth / 2: Vom Jahre 1518 bis 1648

Cölestin Königsdorfer (1829):                                                                                                                                                                                                          Geschichte des Klosters zum Heil. Kreutz in Donauwörth / 3,1: Bd. 3 ; Abth. 1. Vom Jahre 1648 bis 1796

Cölestin Königsdorfer (1829):                                                                                                                                                                                                          Geschichte des Klosters zum Heil. Kreutz in Donauwörth / 3,2: Bd. 3 ; Abth. 2. Vom Jahre 1796 bis zu seiner Auflösung

Antrag „Anhörung“ BLfD zu Baudenkmal Reichstraße 12/12a (Wagenknechthaus)

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09.03.2016

Der Abbruch eines denkmalgeschützten Hauses muss gut überlegt sein. Auch wenn hierfür der Stadtrat bzw. der Bauausschuss keine Entscheidungsbefugnis hat und nur eine Empfehlung aussprechen kann, so sollten doch auch dazu alle Fakten bekannt sein.

Bezüglich Reichsstraße 12/12a hatte das Bayerische Landsamt für Denkmalpflege (BLfD) schriftlich angeboten,  Sachverhalt und Einschätzung dem Gremium selbst zu erläutern. Da bislang nicht daran gedacht wurde, dieses Angebot wahrzunehmen, habe ich einen entsprechenden Antrag gestellt.

2016-03-09 Antrag „Bericht zu Wagenknechthaus aus Sicht des Denkmalschutzes
durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD)“

 


 

Nachtrag vom 2. Juni 2016

Auf meine Nachfrage im öffentlichen Teil der heutigen Stadtratssitzung, wann dieser Antrag behandelt werden soll,  wurde sinngemäß geantwortet, dass ein Vortrag des Landesdenkmalamtes zum Baudenkmal Reichstraße 12/12a nicht erwünscht sei.

 

 

Der Auer-Garten – Kosten und Kostenverteilung

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Bereits 1874 eröffnete Ludwig Auer in Neuburg/Donau eine Buchdruckerei, eine Verlagshandlung und ein Antiquariat. 1886 erfolgte der Umzug nach Donauwörth. Am 30. Mai 1910 gründete Ludwig Auer gemeinsam mit seiner Frau die Pädagogische Stiftung Cassianeum. In sie brachte er sein gesamtes Vermögen, insbesondere die Wirtschaftsbetriebe, ein. Die wirtschaftlichen Bereiche Verlag, Setzerei, Druckerei, Buchbinderei und Buchhandlung wurden 1985, 1993 und 1996 gesellschaftsrechtlich in Einzelunternehmen aufgeteilt.

Ende 2013 wurden diese Wirtschaftsbetriebe der Pädagogischen Stiftung Cassianeum endgültig aufgegeben. Stiftung und auch die Stadt Donauwörth sehen in der Schließung der Wirtschaftsbetriebe die Chance, das Gelände städtebaulich grundlegend neu zu gestalten. Es wurden Pläne entwickelt, wie das Gelände neu strukturiert und genutzt werden soll.
Neben einer schonenden Revitalisierung des Betriebsgebäudes mit Büros und Wohnungen wird u.a. eine bessere Anbindung an die Reichsstraße mit einer Erschließung des Areals von Osten und Süden ebenso angestrebt, wie eine großzügige Neugestaltung der Freiflächen (u.a. als öffentliche Grünflächen).

Da bekanntlich die finanzielle Lage der Stiftung nicht allzu rosig ist,muß/soll die Stadt Donauwörth auch im eigenen Interesse die Stiftung unterstützen.

MaßnahmeGesamtkostenAnteil
Pädagogische Stiftung
Anteil
Stadt Donauwörth
Anteile
Stadt Donauwörth +
Regierung von Schwaben
 
Abriss1.374.048 € 837.048€ 161.000 € 537.000 €
Realisierungswettbewerb 129.000 € 0 € 38.700 € 129.000 €Wettbewerb Auer-Garten
Realisierung1.863.000 € 63.000 €540.000 €1.800.000 €Planung Rehwald Landschaftsarchitekten

Gemäß dieser Austellung wird den Steuerzahler somit die „öffentliche Grünanlage auf Privatgrund“ insgesamt ca. 2,5 Mio. € kosten. Um den Bestand der Öffentlichen Grünanlage Auer-Garten zu gewährleisten, wird dieser „auf 25 Jahre dinglich gesichert“.

 

In den 2,5 Mio. enthalten sind 1,8 Mio € für die Umsetzung der Planung. Der darin enthaltene Anteil der Stadt Donauwörth (540.000 €) übertrifft den Anteil des Eigentümers (63.000 €) deutlich. Dieser Umstand, in Zusammenhang mit der „Dinglichen Sicherung auf (lediglich) 25 Jahre“ bewogen mich,  diese Förderung  abzulehnen (Stellungnahme in Sitzung vom 2.6.2016).

 

Dr. Ottmar Seuffert (2002): Die Wallfahrtstradition der Maria-Schnee-Kapelle in Donauwörth

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Erstmals veröffentlicht:

Seuffert, Ottmar: „Die Wallfahrtstradition der Maria-Schnee-Kapelle in Donauwörth“. In: Historischer Verein für Donauwörth und Umgebung (Hg.): Mitteilungen des Historischen Vereins für Donauwörth und Umgebung 2001. Donauwörth, 2002. S. 18-26.

 

Ottmar Seuffert – Die Wallfahrtstradition der Maria-Schnee-Kapelle in Donauwörth

Im Gedenken an die Opfer der Schlacht am Schellenberg, die am 2. Juli 1704 während des Spanischen Erbfolgekrieges unter hohen Verlusten aller beteiligten Nationen geschlagen worden war, hatte 1705 der Donauwörther Ratsherr Johann Schmid[1] in seinem Garten eine kleine Kapelle erbauen lassen. Dieses Grundstück lag zwischen der Donau und der Straße nach Zirgesheim. Man kann einen Zusammenhang mit der Pontonbrücke sehen, die für viele Schlachtteilnehmer zur Todesfalle wurde, als sie unter der Last des ungeordneten Rückzuges zusammenbrach, wobei viele Soldaten in der Donau ertranken. Da zudem im Bereich des Gartens viele Teilnehmer der Schlacht begraben wurden, war der Standort der Kapelle sicher kein Zufall. Der Name Maria-Schnee-Kapelle wurde wohl in Anlehnung an eine Kopie des Gnadenbildes der größten Marienkirche in Rom – Santa Maria Maggiore – gebildet, das in der gleichnamigen Kapelle an der Donau verehrt wurde.[2] Nach der Baulegende hatte Papst Liberius (352-366) in der umstrittenen Standortfrage auf dem Esquilin eine Kirche bauen lassen, wo am 5. August 352 n.Chr. Schnee gefallen sei.

 

Der erste Standort der Maria-Schnee-Kapelle 1705-1846

Der genaue Standort der 1711 bereits vergrößerten Maria-Schnee-Kapelle in Donauwörth ist aus dem Kaufvertrag bekannt, mit dem am 5. Juni 1845 die Witwe Eva Dietrich (1801-1862), Gastgeberin Zum Krebs in Donauwörth, u.a. an die königliche Eisenbahn-Kommission vom Maria-Schnee-Garten Plannummer Nr. 2187 b 0,08 Tagwerk abtrat. Ein Lageplan, der Bestandteil des Vertrages war, dokumentiert zweifelsfrei den ersten Standort dieser Maria-Schnee-Kapelle an der Donau.[3] Im Jahre 1792 hatte Andreas Dietrich (1756-1828), Gastwirt zum Rothen Krebs (1786-1822), den Garten samt der Kapelle käuflich erworben, die sein Sohn Aloys Dietrich (1792-1832) als Besitznachfolger im Jahre 1823 hatte erweitern lassen.[4]

Am 16. Juli 1823 hatte der Donauwörther Krebswirt (1822-1832) in Augsburg beim bischöflichen Ordinariat die Erlaubnis erwirkt, daß in dieser Kapelle im sogenannten Maria-Schnee-Garten jeweils am 5. August eine Messe gelesen werden durfte. Am 5. August des selben Jahres wurde diese Kapelle von Cölestin Königsdorfer (1756-1840), dem letzten Abt (1794-1803) des 1803 aufgehobenen Benediktinerklosters Hl. Kreuz in Donauwörth, geweiht.[5]

Bis 1846 – also 141 Jahre – hatte diese Maria-Schnee-Kapelle unweit des Gasthofes Krebs am Weg nach Zirgesheim gestanden. Beim Bau der Eisenbahnbrücke über die Donau gab der Grund und Boden unter der Kapelle nach, und sie stürzte in sich zusammen. In einer Bittschrift forderte die Eigentümerin Eva Dietrich von der zuständigen Eisenbahnbau-Kommission in  Nürnberg nach dem Verursacherprinzip den Wiederaufbau der Maria-Schnee-Kapelle auf Kosten der Eisenbahn. Denn der bis dahin alljährlich am 5. August unter großer Anteilnahme, auch von Auswärtigen, gefeierte Jahresgottesdienst, an den sich eine achttägige Andachtspraxis anschloß, brachte nicht nur Wallfahrer aus Stadt und Land nach Donauwörth, sondern auch in die Krebswirtschaft. Nicht zuletzt deshalb wünschte die Witwe Dietrich, daß die Kapelle unweit ihres bisherigen Standortes wieder in Ihrem Maria-Schnee-Garten errichtet und ihr, überlassen werden sollte. Deshalb hatte sie 1849 den städtischen Maurermeister Anton Wölfle Baupläne zeichnen lassen, die einen Wiederaufbau am ursprünglichen Standort in ihrem Baumgarten an der Donau vorsahen. Diese Pläne leitete Bürgermeister Franz Förg (1844-1875) namens des Magistrat der Stadt Donauwörth mit Schreiben vom 3. Januar 1850 an das königliche Landgericht weiter. Das Ratsgremium befürwortete das Bauvorhaben der Witwe unter Hinweis auf die in 141 Jahren gewachsene Tradition der Wallfahrt, die zwischen 1705 und 1846 lebendig gewesen war. Da es außer der Donau und dem öffentlichen Weg nach Zirgesheim keine Anrainer gab und das Bauvorhaben zudem außerhalb der Stadtgrenze und der Bebauungslinie läge, erwartete der Magistrat keine Einsprüche. Deshalb ging man auch von der Zustimmung des königlichen Landgerichtes Donauwörth aus.[6]

Am 18. Januar 1850 gab die königliche Bauinspektion die Pläne unbeanstandet zurück. Auch die königliche Regierung von Schwaben, Kammer des Innern, befürwortete den Bau der Kapelle am 12. Februar. Als aber am 22. März die Regierung von Schwaben und Augsburg, Kammer des Innern, die Meinung der Eisenbau-Bauinspektion einholte, meldete diese unter Berufung auf die Stellungnehme von Johann Erhard Hohenner, dem Leiter der königlichen Eisenbahnsektion in Donauwörth, Bedenken an. Nach dessen Ansicht würde – so der Inhalt seines Schreibens vom 16. April 1850 – der Bau der Kapelle künftig neben dem Landeplatz der Dampfschiffe im Anschluß an den Zirgesheimer Weg und nach der Auffahrt zum Schellenberg erbaut. Folglich müsse der Zugang zur Kapelle vom Bahnareal aus erfolgen. Der Bauplatz sei sehr beengt, denn die Entfernung vom Dietrich’schen Gartenhaus bis zum Bahneigentum betrage lediglich 16 Fuß. [7] Damit würde die Stufe am Eingang zur Kapelle und deren Vordach auf dem Bahngrund zur Ausführung kommen. Bei Gottesdiensten aber werde wegen der zahlreichen Gläubigen ein größerer Platz vor der Kapelle benötigt, weshalb schon aus sicherheitspolizeilichen Überlegungen heraus die Wahl eines anderen Bauplatzes ins Auge gefasst werden sollte, der am besten vom Eisenbahngelände weiter entfernt liegen sollte. Die General-Verwaltung der königlich-bayerischen Eisenbahnen in München machte sich diese Auffassung zu eigen und gab am 13. August 1850 bei der Eisenbahnkommission in München ihre Stellungnahme ab.: Der Bau an der geplanten Stelle müsse sowohl aus Rücksicht auf den Standpunkt der Eisenbahn-Betriebsdienste als auch im Hinblick auf die geplante Linie der Dampfschifffahrt zwischen Ulm und Regensburg[8], die ab dem Frühjahr 1851 regelmäßig verkehren werde, abgelehnt werden. Schließlich sei daran auch die Stadt Donauwörth führend beteiligt. Zu diesem Zwecke müsse der Schneegarten ohnehin angekauft werden, weil zweckmäßigerweise der Landplatz für die Dampfschiffahrtslinie unmittelbar neben dem Areal der Eisenbahn entstehen sollte. Folglich würde eine Kapelle an dieser Stelle den freien Handelsverkehr beeinträchtigen. Deshalb lege man Protest gegen den projektierten Kapellenbau ein. Am 6. Oktober 1850 schloß sich die königliche Regierung von Schwaben und Neuburg, Kammer des Innern, dieser Auffassung an. Man bat deshalb das Landgericht Donauwörth, der Witwe Eva Dietrich mitzuteilen, daß aus Gründen der Sicherheit der Bau der Kapelle an der von ihr gewünschten Stelle nicht erfolgen könnte.

Am 22. Oktober 1850 bat der Donauwörther Magistrat unter Hinweis auf das Verlangen der Witwe Dietrich das königliche Landgericht um Rückgabe des Bauplans.[9]

 

Verlegung und Neubau der Maria-Schnee-Kapelle in die Promenade 1853

Zwei Jahre später wurde die Witwe Dietrich dann erneut beim Stadtmagistrat vorstellig. Am 15. November 1852 wurde in Gegenwart von Bürgermeister Förg protokolliert, daß ihr Sohn, der Kaufmann Franz A. Dietrich, bereit sei, die Kapelle Maria Schnee in seinem Garten an der Promenade beim Weg, der zum Kalvarienberg führt, errichten zu lassen, da der Baumgarten Maria Schnee nicht mehr Eigentum seiner Mutter Eva sei. Die nun vorgelegten Pläne hatte der Donauwörther Maurermeister Georg Werner (1816-1901) der Ältere gezeichnet. Mit dem Bauabschluß – so die Witwe Dietrich – werde die Kapelle in das Eigentum ihres Sohnes Franz A. Dietrich übergehen, der nicht nur künftig die Baulast übernehme, sondern auch bereit war, die Kosten für den Jahresgottesdient zu tragen. Damit hatte die Kapelle nach achtjähriger Diskussion endlich ihren heutigen Standort in der Promenade gefunden.[10]

Am 5. Juli 1853 bat die Witwe Eva Dietrich den Stadtmagistrat, sich beim Ordinariat in Augsburg dafür zu verwenden, daß alljährlich am Tag Maria Schnee und bei besonderen Anlässen Gottesdienste in der neuen Kapelle gehalten werden könnten. Der Donauwörther Stadtpfarrer Cölestin Muff (1840-1868) teilte am gleichen Tag dem Magistrat der Stadt mit, daß er dieser neuen und in würdigem kirchlichen Stil erbauten Kapelle, die gegenüber dem Mangoldfelsen in gemessenem Abstand zur Eisenbahnlinie errichtet worden sei und zugleich am Weg zum vielbesuchten Kalvarienberg am Schellenberg liege, die kirchliche Weihe erteilen werde. Gleichzeitig zeigte er an, daß bei der bevorstehenden Weihe sich bei der Kapelle ein große Schar von Gläubigen einfinden würde. Da schon der verstorbene Aloys, Ehemann der Bauherrin Witwe Eva Dietrich, am 16. Juli 1823 beim Ordinariat in Augsburg die Erlaubnis eingeholt hatte, jeweils am 5. August in der Maria-Schnee-Kapelle eine heilige Messe lesen zu lassen, würde diese Praxis nun auf die neue Kapelle übertragen. Dagegen hatte der Magistrat der Stadt keine Einwände. Dies galt auch für das Eisenbahnamt, das weder gegen die Feier des Festes der heiligen Maria vom Schnee in der neugebauten Dietrichskapelle etwas einzuwenden hatte, noch gegen das Abhalten von Gottesdiensten bei besonderen Anlässen. Da die Kapelle jedoch am Weg zu jenem vom andächtigen Volk viel besuchten Kalvarienberg liege, bat man lediglich darum, daß bei Andachten oder Gottesdiensten die Termine der Stadt vorher mitgeteilt würden, damit die Stadtpolizei in der Nähe der Bahnlinie durch die Promenade nach dem Rechten sehen könne. Von Stadtpfarrer Muff[11] war am 2. August 1853 dem Magistrat der Stadt Donauwörth mitgeteilt worden, daß am 12. Juli 1853 das bischöfliche Ordinariat in Augsburg genehmigt habe, daß alljährlich am 5. August, also am Tag Maria ad nives, eine stille heilige Messe in der Kapelle gelesen werde. Zeitgleich sollten jedoch keine anderen Gottesdienste stattfinden. Er werde deshalb die Kapelle frühmorgens am 4. August weihen. Danach werde dann die erste heilige Messe in der neuen Maria-Schnee-Kapelle in der Promenade gelesen.

Im Jahre 1882 wurde die steinerne Treppe bei der Kapelle entfernt und stattdessen ein sanft ansteigender Weg angelegt. Damit wurde eine Zugangssituation geschaffen, die bis heute gegeben ist. 2001 wurde der Zaun beim Seniorenheim am Mangoldfelsen geöffnet und ein Weg angelegt, damit die Bewohner vom Areal des Seniorenheims aus einen direkten Zugang zur Kapelle haben.

Zu Beginn des 20. Jahrhunderts blieb die Kapelle längere Zeit geschlossen. Als die Kapelle Maria Schnee in der Promenade am 5. August 1926 nach gründlicher Renovierung wieder zugänglich wurde, war die neben dem Stadtpfarrer Johann Baptist Wurm (1924-1933) vor allem Franz Xaver Keller (1882-1951), dem Redakteur des Donauwörther Anzeigenblattes zu verdanken, der bis 1933 als Fraktionsvorsitzender der Bayerischen Volkspartei im Stadtrat (1925-1933) fungierte. Zur Feier des Tages brachte am Abend des 5. August 1926 deshalb der Männergesangverein “Harmonie“ unter Leitung von Obermusikmeister Leonhard Kleiber (1920-1929) Choralmusik zum Vortrag.

Immer noch findet ein Gottesdient jeweils am 5. August statt. Die Münsterpfarrei steht hier in einer Tradition, die – mit Unterbrechungen zwischen 1846 und 1853 – bis in das Jahr 1705 zurückreicht. Bemerkenswert bleibt, daß der Flurname Schneegarten vom ursprünglichen Standort der Kapelle in der Zirgesheimer Straße mit deren Verlegung in die Promenade 1853 an den Fuß des Kalvarienberges mitgewandert ist.[12]

Maria Schnee - Abb 1 - 190rot Lageplan Maria-Schnee-Kapelle Maria-Schnee-Kapelle Foto: Dr. Ottmar Seuffert Maria-Schnee-Kapelle 2016-04-24

[1]   Man beachte die zeitgleiche Stiftung des Kreuzaltars in der Gruftkapelle der Wallfahrtskirche zu Hl. Kreuz, bei der aus Dank zur Rettung der Stadt aus der Schlacht am Schellenberg der Donauwörther Bürgermeister Wolfgang Zehrl, der Bierbrauer Johann Bürkhardt und der Handelsmann Valentin Gordon ´federführend waren. Vgl. dazu Werner SCHIEDERMAIR. Die Altäre der Gruftkapelle, in: Werner SCHIEDERMAIR (Hrsg.), Heilig Kreuz in Donauwörth, Donauwörth 1987, S. 110ff. Zu den Schäden, die die Stadt in diesem Kriegsgeschehen genommen hat, vgl. Lore GROHSMANN, Geschichte der Stadt Donauwörth, Zweiter Band: Von 1618 bis zur Gegenwart, unter Mitarbeit von Othmar Schwarz, Donauwörth 2/2001, S. 30ff.

[2]   Dietrich HÖLLHUBER und Wolfgang KAUL, Wallfahrt und Volksfrömmigkeit in Bayern. Formen religiösen Brauchtums im heutigen Bayern: Wallfahrtsorte, Wallfahrtskirchen, Lourdesgrotten und Fatimaaltäre zwischen Altötting und Vierzehnheiligen, Wigratzbad und Konnersreuth, Nürnberg 1987, weisen S. 57 und 103 im Zusammenhang mit der Maria-Schnee-Verehrung auf eine Ingolstädter Variante des Gnadenbildes hin, deren Einfluß sich aber für Donauwörth bisher nicht nachweisen läßt.

[3] Christian KEPPELER, Vom Stationshof 1847 zum Verkehrsknotenpunkt von Nordschwaben, Donauwörth 1974, S. 198, mit Situationsplan über die von dem Anwesen der Gastwirts Witwe Eva Dietrich in Donauwörth zum Bau der K. Ludwig-Süd-Nord-Bahn am 4.Juni 1845 erworbenen Realitäten. Zum Abbruch der Kapelle, deren Größe und Wertansatz vgl. ebenda S. 63ff.

[4]  Zur Kapelle vgl. auch Christian KEPPELER, Der „Rothe Krebs“ in Donauwörth. Die Geschichte des Gasthofes seit der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts, in: Mitteilungen des Historischen Vereins für Donauwörth und Umgebung 1992, Donauwörth 1993, S. 77-92, dort S. 78f.

[5]  Anton STEICHELE, Das Bisthum Augsburg historisch und statistisch beschrieben, Band 3, Augsburg 1872, S. 780f., wertete nur die Überlieferung im Ordinariatsarchiv Augsburg aus, die hier um die Auswertung der Archivalien im Stadtarchiv ergänzt wird.

[6]  Stadtarchiv Donauwörth, M III/2 R 2 F 8 K 5 (13/7)

[7] Ein bayerischer Fuß sind 0,29186 Meter.  Vgl. KEPPELER (wie Anmerkung 3), S. 12.

[8] Vgl. dazu Christian KEPPELER, Donauwörth und die Dampfschiffahrt 1837-1874, in: Mitteilungen des Historischen Vereins für Donauwörth und Umgebung 1990, Donauwörth 1991, S. 64-72.

[9] Stadtarchiv Donauwörth, M III/2 R 2 F 8 K 5 (13/7).

[10]  Stadtarchiv Donauwörth, M IV/$ K 53 – D. Vgl. dazu Georg LIEPERT, Die Promenade. Das grüne Herz von Donauwörth, Donauwörth 1987, S. 148-158.

[11] Zu ihm vgl. Leonhard RUGEL, 150 Jahre Dominikanerinnenkloster St. Ursula 1839-1989, Donauwörth 1989, S. 35-40. Dort bes. S. 40.

[12] Stadtarchiv Donauwörth, M III/2 R 2 F 7 K 5 (13/8).

Donauwörth und der Landschaftspflegeverband Donau-Ries e.V.

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Donauwörth braucht bzw. will keinen Landschaftspflegeverband – so sehen es zumindest der Donauwörther Oberbürgermeister Armin Neudert (CSU) und die Vertreter von CSU (Franz Ost, Armin Eisenwinter, Barbara Kandler, Jonathan Schädle), EBD (Manfred Hofer) und AL/JB (Peter Alt) am 11.07.2016 im Donauwörther Haupt- und Finanzausschuss und lehnten mit ihrer Mehrheit einen Beitritt zu dem am folgenden Tag gegründeten „Landschaftspflegeverband Donau-Ries e.V.“ gegen die Stimmen von SPD, PWG/FW und Grüne ab (Abstimmungsergebnis 7:6).

Ein besonderes „Gschmäckle“ dabei: Die entscheidende 7. Gegenstimme von OB Neudert kam beim Gleichstand von 6:6.  Im Kreistag hatte OB Neudert noch für die Gründung dieses Landschaftspflegeverbandes gestimmt.

Als Referent für Naturschutz- und Landschaftspflege durfte ich im Ausschuss Stellung zu diesem Thema nehmen. Allerdings war meine Argumentation pro Landschaftspflegeverband  scheinbar nicht wirklich von Interesse, da sie von der Sitzungsleitung mit „Kommen Sie bitte zum Ende!“ unterbrochen wurde.

Immerhin:

  • Mehr als die Hälfte der Kommunen des Landkreises Donau-Ries werden von Beginn an im Landschaftspflegeverband dabei sein, darunter die Städte Nördlingen, Monheim, Wemding und Harburg.
  • Unter den Gründungsmitgliedern sind u.a. auch Landwirte und Naturschützer aus Donauwörth … und auch zwei Donauwörther Stadträte.
  • Auch der mit über 3000 Mitgliedern größte Verein Donauwörths, die Sektion Donauwörth des Deutschen Alpenvereins, ist Gründungsmitglied beim Landschaftspflegeverband Donau-Ries e.V. , und möchte auch auf diese Weise ihre satzungsgemäßen Vereinszwecke Heimatpflege und Naturschutz  fördern (Anmerkung: der DAV ist seit 1984 in Bayern und seit 2005 auf Bundesebene anerkannter Naturschutzverband)
  • In der 9-köpfigen Vorstandschaft sind für Landwirtschaft und Naturschutz jeweils 1 Vertreter aus dem Bereich Donauwörth.

     

Mehr zu diesem Thema:

 

EUROPAN12 – Wettbewerb zur Umnutzung der Alfred-Delp-Kaserne (2013)

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Im Oktober 2011 wurde bekannt, dass der Donauwörther Bundeswehrstandort (Alfred-Delp-Kaserne) geschlossen wird. Folgerichtig hat sich der Donauwörther Stadtrat Gedanken zur Folgenutzung gemacht. Man hat sich entschlossen mit diesem Gelände im Jahr 2013 an EUROPAN12 teilzunehmen. Auslober des deutschen Teils des Europan-Wettbewerbs war die Deutsche Gesellschaft zur Förderung von Architektur, Wohnungs- und Städtebau e.V. in Kooperation mit der Großen Kreisstadt Donauwörth. Thema dieses Wettbewerbes war „Adaptable City“(Anpassungsfähige Stadt).  Übertragen auf die Stadtplanung bedeutet dies, städtische Quartiere weiterzuentwickeln, obsolet gewordene Standorte neu zu strukturieren und sie durch eine Neuorientierung an den Wandel anzupassen. EUROPAN 12 bot 6 Kategorien von Standorten mit spezifischen Fragestellungen zur Bearbeitung an.

Städtebauliches Hauptanliegen der Stadt Donauwörth war es, das frei werdende Militärareal mit der angrenzenden Parkstadt und der Wohnsiedlung am Schellenberg zu vernetzen. Zudem sollte die Anbindung des Areals an die Altstadt verbessert werden. Es sollte ein lebendiges Stadtquartier zum Wohnen und Arbeiten entwickelt werden, das in seiner Entwicklung energiesparend, ökologisch, generationenübergreifend sowie naherholungs- und freizeitorientiert ausgerichtet sein sollte.

Europaweit waren Projekte in 51 Städten aus 16 Ländern ausgeschrieben worden, und 1.757 Planungs- und Entwurfsteams aus Architekten, Stadtplanern, Landschaftsarchitekten und Ingenieuren, Künstlern und Designern reichten ihre Konzepte ein.

Dabei waren u.a. 10 Standorte aus Deutschland: Heidelberg, Mannheim, München, Nürnberg, Kaiserslautern, Bitterfeld-Wolfen, Konstanz-Kreuzlingen,  Kaufbeuren, Wittenberge und Donauwörth. Für diese 10 Projekte gingen 310 Konzepte ein, davon 18 für Donauwörth.

Eine lokale Jury traf eine Vorauswahl. Die Endauswahl traf ein nationales Preisgericht. Am 13. Dezember 2013 gab die international zusammengesetzte Jury die Gewinner bekannt. Gewinner für das Donauwörther Projekt: KEPT SOIL

Was ist EUROPAN?

 

 

Das Ergebnis für das Projekt „Umnutzung der Donauwörther Alfred-Delp-Kaserne“

PREIS: ZG 704 KEPT SOIL
Valentin Cordebar (FR), Architekt
Raphael Masson (FR), Architekt

KEPT SOIL

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Aus dem Bericht der Jury:

Die Arbeit besticht durch einen stringenten konzeptionellen Ansatz, der den ressourcenschonenden Umgang mit den vorhandenen Strukturen in den Mittelpunkt stellt: Unmittelbar aus dem Gebäudebestand und der vorhandenen Infrastruktur wird die Struktur für die weitere Entwicklung abgeleitet. Es wird die Entwurfsthese aufgestellt, dass über die schon versiegelten Flächen hinaus keine weiteren Flächen versiegelt werden dürfen.

Die vorhandenen Gebäude werden auf die statisch nutzbaren Elemente reduziert. Beispielhaft werden drei Gebäudetypologien vorgeschlagen, die aus diesen Grundelementen entstehen können: aus ehemaligen Unterkunftsgebäuden werden Stadthäuser, ehemalige Kfz-Hallen werden zu individuellen Wohnmodulen umgenutzt. Auf den erhaltenen Bodenplatten der ehemaligen Fahrzeughallen sollen frei stehende Wohneinheiten entstehen. In der Summe entsteht ein differenziertes Angebot unterschiedlicher Wohntypen in einer insgesamt für das Stadtquartier angemessenen Dichte.
Die bestehenden Wegeverbindungen zwischen Altstadt und ehemaligem Kasernengelände sollen aufgewertet werden
Durch die Arbeit wird die These aufgestellt, dass das städtebauliche Arrangement im nördlichen und zentralen Bereich der ehemaligen Kaserne hohe räumliche Qualitäten aufweist.

 

 

ANKAUF: EF 473 MULTIPLE CITY
Markus Vogl (DE), Architekt
Sigrid Müller-Welt (DE), Architektin
Bence Horvath (HU), Architekt
Dominique Dinies (CH), Architekt/Stadtplaner
Anita Barthelemy (AT), Architektin
Mechthild Weber (DE), Architektin
Fabien Barthelemy (FR), Architekt
Zsuzsanna Werner (HU), Architektin

MULTIBLE CITY

Tafeln in höherer Auflösung zum Herunterladen

Aus dem Bericht der Jury:

Die Arbeit überzeugt mit einer poetischen, skulpturalen Geste, welche die Verbindung der traditionellen Altstadt mit der neuen „Waldstadt“ und ihren aneignungsfähigen Räumen funktional überzeugend und an der richtigen Stelle herstellt. Es werden drei sich kreuzende Wege unterschiedlicher Qualitäten in Verbindung mit einem Grünzug angeboten: ein aufgeständerter Radweg, ein romantischer Fußweg am Boden und darüber, in Verbindung mit dem Schwimmbad, die „Feierabendrutsche“ als rasante Verbindung und identitätsstiftendes Infrastrukturelement.
Das Kasernenareal wird in drei funktionale Bereiche gegliedert, den Sportpark im Norden, der das vorhandene Angebot erweitert, dann die zentrale Mitte mit Volkspark und öffentlichen und gemeinschaftlichen Nutzungen. Um die grüne Mitte werden sehr gut proportionierte Baufelder vorgeschlagen, die in unterschiedlichen Gebäudekonfigurationen Wohnhöfe bilden, die mit der Integration von Bestandsgebäuden und gemeinschaftlichen Einrichtungen attraktive Angebote versprechen. Nach Süden wird dieser Bereich von einem „Rückgrat“ mit Mischnutzungen und Hochpunkten begrenzt.
Am südlichen Hang wird eine robuste städtebauliche Struktur zur Entwicklung individueller Patio-Häuser vorgeschlagen. Diese Bebauung profitiert vom Blick über die Stadt in die Landschaft.
Insgesamt bietet das Projekt nachvollziehbare und überzeugende Ansätze. Die besondere Stärke der Arbeit liegt im Bereich der Anknüpfung des Areals in Form der Waldstadtbrücke.

 

 

ENGERE WAHL: BK 519 DONAUWÖRTHLIVING
Alexa Bodammer (DE), Stadtplanerin
Florian Kessel (DE), Architekt
Roland Züger (CH), Architekt
Mitarbeiter:
Carina Fürstenau (DE), Architektin
Karl Köhler (DE), Landschaftsarchitekt
Daniel Eckert (DE), 3D-Designer

DONAUWÖRTHLIVING

 

 

Weitere Infos zum Wettbewerb EUROPAN12 :

 

Die Teilnahme am Wettbewerb in der Presse:

Grabsteine nur ohne Kinderarbeit

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Mit seinem „Gesetz zur Bekämpfung ausbeuterischer Kinderarbeit bei der Grabsteinherstellung“ hat der Freistaat Bayern ganz aktuell die Möglichkeit für die Kommunen geschaffen, in den Friedhofssatzungen Grabstein aus Kinderarbeit zu untersagen.

Für eine „Fair-Trade-Stadt“ wie Donauwörth ist eine derartige Satzungsänderung ein Muss und diese sollte somit schnellstmöglich umgesetzt werden.

 

zum Thema „Grabsteine aus Kinderarbeit“:

 

zum Werdegang des Gesetzes im Bayerischen Landtag

 


Bebauungsplanverfahren Solarpark Riedlingen

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Auszug aus der Sitzungsvorlage der Stadtratssitzung vom 03.03.2016:

„Auf den Flurstücken 2094/3 und 2094/40, Gemarkung Riedlingen, gelegen im „Gleisdreieck“ zwischen den Bahnlinien Donauwörth – Nördlingen und Donauwörth – Treuchtlingen, sowie auf den Flurstücken 2100, 2101, 2102, 2103, 2104 und 2105, jeweils Gemarkung Riedlingen, gelegen südlich der Bahnlinie Donauwörth – Nördlingen und nördlich der Rambergsiedlung, möchte die Firma GreenVest Solar, Starnberg, jeweils eine Freiflächen-Photovoltaikanlage errichten. …
In der Sitzung des Stadtrates am 29.03.2012 wurde bereits beschlossen, für Solarenergieanlagen einen Teilflächennutzungsplan aufstellen zu lassen.
Die Gesamtfläche beträgt ca. 5,75 ha und soll in zwei Bauabschnitten realisiert werden:
1. Fläche „Gleisdreieck“, ca. 1,1 ha (MWp)
2. Fläche „südlich Bahnlinie Donauwörth – Nördlingen“, ca. 4,7 ha (3,6 MWp)“

Weiter heißt es, dass die Anlagen in Summe ca. 5,3 Mio. kWh Strom pro Jahr erzeugen würden, was für die Versorgung von ca. 1.800 Drei-Personenhaushalten reichen  und einer CO2-Einsparung von ca. 3.100 Tonnen entsprechen würde.

Grundsätzlich trete ich für einen Ausbau regenenerativer Energien ein. Jedoch müssen dabei alle Belange angemessen berücksichtigt werden. Bei meinem derzeitigen Kenntnisstand sehe ich die Planung für  Freiflächen-Photovoltaik an dieser Stelle  aber eher kritisch. Dargelegt habe ich meine Einwände meiner Stellungnahme zur 1. Auslegung vom 01.08.2016.

 

2016-03-05 Donauwörther Zeitung: „Riedlingen: Solarpark geplant“

Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Donau-Ries

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Landschaftsschutzgebiete (LSG) sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen nach § 26 Abs. 1 BNatSchG „ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft
  1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
  2. wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder
  3. wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung erforderlich ist“.

Die Auswahl und Ausweisung der LSG erfolgt durch die Landkreise bzw. die kreisfreien Städte.

Landschaftsschutzgebiete sind im Vergleich zu Naturschutzgebieten oft großflächigere Gebiete mit geringeren Nutzungseinschränkungen. Sie dienen in erster Linie dem Schutz des Naturhaushalts und seiner Funktionsfähigkeit. Wichtige Schutzgüter sind neben der Pflanzen- und Tierwelt z.B. Boden, Grund- und Oberflächenwasser, Klima oder das Landschaftsbild. Auch aufgrund seiner besonderen Bedeutung für die Erholung kann ein Gebiet als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werden. Ebenso können Gebiete, in denen eine naturverträgliche Nutzung durch den Menschen bewahrt oder wieder eingeführt werden soll, unter Landschaftsschutz gestellt werden. Im Vergleich zu Naturschutzgebieten (NSG) steht der abiotische Ressourcenschutz im Vordergrund. Aufgrund dieser Ausrichtung wird ihnen häufig eine Pufferfunktion gegenüber den Naturschutzgebieten (NSG) zugesprochen.

Landschaftsschutzgebiete ganz oder teilweise im Landkreis Donau-Ries:

 BezeichnungLage Gesamtfläche in ha
LSG-00188.01Schutz des Gebietes zwischen Katzenstein und Sonderhofnördlich der Ortsverbindungsstraße Richtung Ronheim1970210,58
LSG-00211.01Firnhaber Moos(Mertinger Höll)östlich von Mertingen1971182,24
LSG-00233.01Schutz von Landschaftsteilen in der Stadt Donauwörth und in den Gemeinden Altisheim, Graisbach, Marxheim und Schäfstall Jurahänge nördlich der Donau zwischen Zirgesheim und MarxheimVerordnung von 1972973,72
LSG-00250.01Schutz von Landschaftsteilen in der Stadt Oettingen und der Gemeinde Hainsfarthwestlich von Hainsfarthnördlich von Oettingen197274,40
LSG-00253.01Schutz von Landschaftsteilen im Bereich der Stadt Harburg und der Gemeinde Großsorheimwestlich von Harburg1973146,99
LSG-00254.01Nördlicher RiesrandRiesrand bei Oettingen, Ehingen, Fremdingen, Marktoffingen 19738.425,00
LSG-00312.01Altwasser bei Rettingenwestlich Rettingen198010,86
LSG-00313.01Riedgraben bei Laubsüdlich von Laub198017,89
LSG-00314.01Am Langweidlegraben östlich von Heißesheimöstlich Heißesheim198052,73
LSG-00315.01Altwasser bei Donauwörth;
Salzwörth
bei Airbus HelicoptersVerordnung von 19806,08
LSG-00324.01Im Osterried südöstlich von Auchsesheimsüdöstlich von AuchsesheimVerordnung von 198134,38
LSG-00325.01Riegelberg bei Holheimwestlich bis südwestlich von Holheim198162,00
LSG-00353.01Schmähingen-Nordnördlich von Schmähingen198410,36
LSG-00353.02Schmähingen-Westwestlich von Schmähingen198428,09
LSG-00360.01Schmutterwäldchenim Westen Bäumenheims198413,19
LSG-00366.01Lechheide-Sachsenwald südlich von Oberpeichingsüdlich Oberpeiching
nördlich Münster
198522,91
LSG-00409.01Karthäusertalsüdlich Ederheim
westlich Hohenaltheim
1987884,21
LSG-00451.01Marienhöhe und StoffelsbergStadtgebiet Nördlingen199026,62
LSG-00565.01Schutzzone im Naturpark AltmühltalGroße Teile der Fränkischen Alb1995163.296,06

Das Bodendenkmal zwischen den Bahnlinien bei Gut Neudegg

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Das Bodendenkmal D-7-7230-0244 („Freilandstation des Paläolithikums, Siedlung der Bronze-, Urnenfelder- und Latènezeit“) ist aufgrund von Lesefunden bekannt. Von 1999 an, hatte diese ein ehrenamtlich in der Bodendenkmalpflege Tätiger aufgelesen. Es handelt sich unter anderem um Abschläge und Geräte aus Silex sowie  Keramikfragmente, die aufgrund charakteristischer Form bzw. Verzierung in die Bronze-, Urnenfelder- und Latènezeit datiert wurden. Zudem wurden auch Eisenschlacken gefunden, die einen Hinweis auf Eisenverarbeitung geben.

1888 wurde bei den Eisenbahnarbeiten an der Strecke Donauwörth-Nördlingen bei Gut Neudegg ein urnenfelderzeitliches Eisenschwert in 1 Meter Tiefe gefunden und an die Staatssammlung in München abgeliefert. Eine metergenaue Lokalisierung dieses Fundes ist mangels genauer  Aufzeichnungen nicht mehr möglich; die Fundstelle muss jedoch sich im Bereich dieses Bodendenkmals bzw. in unmittelbarer Nähe an der Bahnlinie befunden haben. Das in etwa 1 m Tiefe gefundene Schwert dürfte aus einem Grab stammen und gibt damit einen Hinweis auf mögliche weitere Gräber in diesem Bereich.

Eisenschwert aus BD D-7-7230-0244 Neudeck - Germania 1939

Eisenschwert mit Bronzegriff von Neudegg; Abb. aus Germania 1939, S. 22

Allgemein ist das Aufsammeln von charakteristischen Lesefunden eine der besten Methoden für die Identifizierung archäologischer Fundstellen: Gerade in landwirtschaftlich intensiv genutzten Gebieten wie dem Ries werden durch das Pflügen immer wieder im Boden befindliche Strukturen vor- und frühgeschichtlicher Siedlungen und Bestattungsplätze erfasst. Dabei wird auch Fundmaterial aus diesen Befunden, bei denen es sich z.B. um Vorrats- und Abfallgruben prähistorischer Siedlungen handeln kann, an die Oberfläche verlagert. Das Aufsammeln dieser Funde samt der Dokumentation ihrer Lage und Verteilung in der Landschaft ist eine der  zeitaufwändigsten, aber auch eine der verlässlichsten Methoden zur Identifizierung von
archäologischen Fundplätzen.

Im Vorfeld der geplanten Fotovoltaikanlage wurde das BLfD vom  Grundstückseigentümer informiert, dass auf dem Grundstück in den 1990er Jahren Humus aufgebracht wurde. Die Herkunft dieses Erdreichs sei unbekannt. Es ist denkbar, dass die oben genannten Funde aus dem in den 1990er Jahren verlagerten Humus stammen, dass es sich also in diesem Fall nur um eine sog. Sekundärfundstelle handelt. Auch die beobachteten „dunklen Flecken“ könnten unter Umständen mit unregelmäßigem Humusauftrag erklärbar sein.

Ob es sich wirklich um eine Sekundärfundstelle handeln sollte, wird im Vorfeld des Bauvorhabens Fotovoltaik zu klären sein. Ebenso wird im Vorfeld des Bauvorhabens Fotovoltaik zu klären sein, ob im Planungsbereich (weitere) urnenfelderzeitliche Gräber vorhanden sind, auf die das beim Bahnbau 1888 gefundene Schwert hindeuten könnte.

Wie das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) mitteilte, hatten die Planer der Fotovoltaikanlage frühzeitig mit dem BLfD Kontakt aufgenommen. Nach einem Ortstermin Mitte August 2016 teilten die Planer dem BLfD mit, dass sie dem Rat des BLfD folgen, die Anlage auf nicht in den Boden eingetieften Betonfundamenten zu errichten. Damit werden Bodeneingriffe bis auf einen Kabelgraben umgangen und Bodendenkmäler an Ort und Stelle erhalten; die Anlage des Kabelgrabens wird archäologisch begleitet werden. Diese Vorgehensweise ermöglicht die größtmögliche Schonung und Erhaltung des Bodendenkmals, das BLfD stimmt daher dieser Planung zu.

Keine Abbruchgenehmigung für das Rieder Tor

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In den Jahren von 1900 bis 1903 gab es in Donauwörth ernsthafte Bestrebungen das Rieder Tor abzureissen. Mehrfach wurden in diesem Zeitraum von der Stadt Donauwörth entsprechende Anträge auf Abbrucherlaubnis gestellt. Begründet wurden diese Anträge mit dem Bestreben nach einem besseren Verkehrsfluss, aber auch mit einer notwendigen Erneuerung der Brücke, die „unzertrennlich mit der Beseitigung des Tores“ sei und auch mit angeblicher Baufälligkeit. Dass das Rieder Tor noch heute als eines der Wahrzeichen Donauwörths erhalten ist, ist v.a. dem Historischen Verein und „dem Denkmalschutz“ zu verdanken.

Zu diesem Thema nachstehend Auszüge aus 2 zeitgenössischen Artikeln, sowie ein diesbezüglicher Ausschnitt aus dem Festvortrag von Dr. Ottmar Seuffert „90 Jahre Historischer Verein Donauwörth und Umgebung“:

 

Franz Zell, Architekt und Volkskundler, Schriftleiter der Süddeutschen Bauzeitung (1902)

Schon wieder ein bedrohtes Städtebild

In No. 39 dieser Zeitschrift hatten wir Veranlassung, Front zu machen gegen die Verstümmelung eines niederbayerischen Städtchens, Vilsbiburg, bezw. ein Wort einzulegen zur Erhaltung eines dortigen, alten Stadtthors. Heute müssen wir schon wieder unsere Stimme erheben, um einzutreten für Bewahrung eines originellen Stadtthors, das auf Betreiben einiger Bürger abgebrochen werden soll.

Es ist das mächtige Riederthor in Donauwörth, das letzte noch erhaltene Stadtthor. Wuchtig steht es am Eingange zur Stadt, als Erinnerungszeichen, dass es einstens jedem Ansturm des Feindes getrotzt. Es erinnert an jene Zeiten, wo zwar ein einfaches, aber stolzes Bürgertum malerische Städte und mächtige bauten schuf, umschlossen von Schutz und Trutz bietenden Mauern und gewaltigen Thoren. Ruhig und anspuchslos steht es noch als Markstein und volkstümliches Denkmal eines echten und recht deutschen Bürgertums des späten Mittelalters. Und nachdem das Riederthor Jahrhunderte lang seinen Zweck treu und redlich erfüllte, fällt es auf einmal einigen ein, es würde den Verkehr behindern und Luft und Licht könnten in die Stadt nicht eindringen! ….

Der Einwand, dass das übrigens genügend breite Thor ein Verkehrshindernis biete, ist von vornherein hinfällig, da durch geringfügig Aenderung leicht abgeholfen werden kann. Auch die vorgeschützte „Baufälligkeit“ wird leicht zu überwinden sein. Zudem soll vor dem Thor eine neue Brücke gebaut werden, wobei diese an die gebene Baugruppe im Charakter leicht angepasst und dabei die allenfalls nötigen konstruktiven Massnahmen leicht vorgenommen werden könnten.

Nur wenige Städte erfreuen sich einer so reizenden malerischen Stadtbildes und solch fein abgewogener Silhouette wie gerade Donauwörth, und wir möchten gerade diese Stadt als eine Perle im Städtekranz Bayerns bezeichnen. Und hinwieder ist es gerade das Riederthor, das zur Hebung des malerischen Stadtbildes wesentlich beiträgt. Fällt das Thor, so sinkt damit der markante Abschluss einer hübschen malerischen Stadt, und die Schuldigen laden damit eine Verantwortung auf sich, die sie wohl niemals werden rechtfertigen können.

Zur Beruhigung aller Freunde poesievoller Städtebilder diene die Mitteilung, dass infolge eines Gutachtens des Generalkonservatoriums an höherer Stelle das Gesuch um Abbruch bereits mehrfach abfällig beschieden wurde, …

                                                              moechten-aber-die-bewohner

 

August Thiersch, Professor an der  Kgl. Bayr. Polytechnikum in München für Baugeschichte und Bauformenlehre (1903):

Das Riedertor in Donauwörth

Die Stadt Donauwörth geht damit um, ihr letztes noch erhaltenes Stadttor abzureißen, um einen freieren Zugang zum Bahnhof zu schaffen, das Riedertor. Die Bürger der Stadt haben einen wahren Sturmlauf unternommen gegen ein Bollwerk, das sie einst vor feindlichen Angriffen geschützt hat, jetzt aber nur noch als Denkmal der Wehrhaftigkeit der alten Stadt dasteht. Von zwei Rundtürmen mit Spitzhauben eingefaßt, macht das Tor trotz macher Veränderungen, wie des Aufbaues eines Mansardendaches aus dem Jahr 1730, immer noch einen Achtung gebietenden Eindruck und ragt schon fast seltsam in die gleichgültige Umgebung der Neuzeit herein. Die Anklage lautet auf „Hinderung des Verkehrs“  …   Das Generalkonservatorium der Altertümer des Königreichs Bayern hat sich dann in einem ausführlichen Gutachten vom 20. April 1900 mit Entschiedenheit für die Erhaltung ausgesprochen. In Übereinstimmung damit hat auch die k. Kreisregierung das Gesuch der Stadt Donauwörth mit Entschließung vom 17. Oktober 1902 abgelehnt. Gleichwohl hat die Stadtvertretung neuerdings den Versuch gemacht, durch eine Deputation an das k. Staatsministerium die Abbrucherlaubnis zu erwirken, indem sie die Erneuerung der Brücke außerhalb des Tores als notwendig und unzertrennlich von der Beseitigung des Tores hinstellte. Da also Gefahr in Verzug war, hat sich die Vorstandschaft des Vereins für Volkskunst und Volkskunde zugleich mit dem Münchner Architekten- und Ingenieur-Verein an das k. Staatsministerium mit der Bitte gewendet, dem Gesuche der Stadtvertretung Donauwörths eine Folge nicht zu geben …  Möchten doch die Bürger Donauwörths selbst zur Einsicht kommen, daß sie besser tun, das wenige Alte zu erhalten und sich ihm auf irgend eine Weise anzupassen. [3]

                                                                       moegen-doch-die-buerger

 

 

Dr. Ottmar Seuffert, Donauwörther Stadtheimatpfleger und Stadtarchivar (1991):

… Geht man der Frage nach, warum gerade im Jahr 1900 in Donauwörth ein so starkes Interesse an der Stadtgeschichte spürbar wird, ja gar ernsthaft der Vorschlag zur Errichtung eines Museums gemacht wird, so stößt man unwillkürlich auf einen Streitpunkt, der die Bürger Donauwörths seit Beginn des Jahres 1900 nicht nur beschäftigt, sondern in hohem Maße auch entzweit haben muß, was nicht unwesentlich zum erwachenden historischen Interesse beigetragen hat. Es ist der beabsichtigte Abbruch des Rieder Tores. Dieses letzte erhaltene Stadttor sollte damals zugunsten besserer Verkehrsbedingungen in der Innenstadt fallen. Schon beim Ankauf des Rieder Tores durch die stadt hatte das Kollegium der Gemeindebevollmächtigten nur unter der auflage zugestimmt, daß man es abreißen könne. Der Magistrat der Stadt sprach sich in seiner Sitzung am 9.2.1900 allerdings mehrheitlich gegen den Abbruch aus, weil er darin keinen Beitrag zur Verschönerung der Stadt erblicken konnte und beim Argument mit dem verkehrshindernis die Gemeindebevollmächtigten darauf verwies, daß jedem, dem das Rieder Tor zu eng sei, unbenommen bleibe, den Umweg über die fertiggestellte Wörnitzbrücke zu nehmen. Einigenkonnten sich Magistrat und die Mitglieder der Gemeindebevollmächtigten auch nicht in einer gemeinsamen Sitzung beider städtischer Kollegien am 2. März 1900. Doch ließ der magistrat durchblicken, daß er nur dann für einen Abbruch zu gewinnen sei, wenn dieser staatsaufsichtlich genehmigt würde. Erleichtert wurde ihm diese Haltung, da bereits ein Gutachten des Königlichen Landbauamtes gegen den Abbruch ausgefallen war. Gegen die Einholung weiterer Gutachten, wie von Donauwörther Magistrat, von seiten des Historischen Vereins von Schwaben und Neuburg oder des Königlichen Gernalkonservatoriums in München gewünscht, sperrte sich das Kollegium der Gemeindebevollmächtigten ebenso wie gen den Vorschlag des Stadtbauamtes, die Fuhrwerkspassage beim Rieder Tor zu erhöhen und einen Durchgang für Fußgänger zu schaffen. Als sich dann plötzlich auch der Magistrat der Stadt mehrheitlich für den Abbruch des Rieder Tores aussprach, sah sich der Bibliothekar des Cassianeum, Johannes Traber, zum Handeln veranlaßt.

Mit Schreiben vom 5. März 1900 hatte Traber dem Königlichen Generalkonservatirium der Kunstdenkmale und Alterthümer Bayerns in München den beabsichtigten Abbruch des Rieder Tores in Donauwörth mitgeteilt. Daraufhin besichtigte ein Beamter dieses Vorläufers des Bayerischen Amtes für Denkmalpflege, die es in Bayern als Institution erst seit 1917 gibt, das Rieder Tor, und der königliche Generalkonservator Dr. Hugo Graf (1897-1907) ließ Traber in seinem Schreiben aus München vom 1. April 1900 vorab wissen, daß seine Behörde für die Erhaltung des Riweder Tores eintreten werde. Gleichzeitig bat er ihn, historische Daten über das Tor respektive die Erbauungszeit der stadtmauer und des wohl späteren Tores zusammenzutragen und … und baldgefälligst Mitteilungen hierüber zukommen zu lassen. Wir erlauben uns auch, heißt es weiter, den verbindlichsten dank für die Nachricht über den beabsichtigten Abbruch, welche Ihrem höchst anerkennenswerten Interesse an der lokalen Geschichte Donauwörths entsprungen ist, auszusprechen.

Das Gutachten des Generalkonservatoriums vom 20. April 1900 äußert sich zur geplanten Niederlegung des Rieder Tores wie folgt: … der durch den Abbruch des Rieder Tores erhoffte Gewinn für den verkehr muß geradezu als minimal bezeichnet werden. Um die Fahrbahn auf die Breite zu bringen, wie sie innerhalb des Tores etwa beim Gasthof Zur Krone ist, müßten außer dem Tor noch andere Gebäude fallen. Bei einer Verbreiterung nach Osten wäre noch das an den Turm anstoßende und zwei dahinterliegende Privathäuser abzubrechen, bei einer Verbreiterung nach Westen zu ein diesseits der Brücke stehendes Gebäude. Außerdem müßte die Brücke verbreitert werden. Es darf füglich bezweifelt werden, daß sich die Stadt wegen des Gewinns von circa 2,5 meter in der Breite der fahrbahn auf eine relativ kurze Strecke die damit verbundenen enormen Kosten leisten wird, schrieb der Gutachter Dr. W. M. Schmidt am 20. April 1900. Diese Ausführungen zeigten in Donauwörth etwas Wirkung, wie aus dem am 5. Mai 1901 im Donauwörther Anzeigenblatt veröffentlichten „Magistratischen Sitzungsbericht“ hevorgeht, in dem es – äußerst vorsichtigt formuliert – heißt: “ Ohne der Frage über den Abbruch des Riederthorturmes vorgreifen zu ollen, beschließt der Stadtmagistrat für den Fall des Turm-Abbruches ein Projekt über Verschönerung der Turm-Umgebung und Voranschlag über Kosten des Turm-Abbruches anfertigen zu lassen.“

In der Diskussion um den Abbruch des Rieder Tores 1900 liegt also die wahre Ursache dafür, warum der zweite Versuch zur Vereinsgründung 1901 im Gegensatz zu 1887 diesmal gelingen sollte. … (Anmerkung: Dies bezieht sich auf die Gründung des Historischen Vereins für Donauwörth und Umgebung) [1]

Quellenangaben:

[1] Seufert, Ottmar: „Darf Donauwörth noch länger in den edlen, interessanten, vielseitig fruchtbaren historischen Beziehungen zurückbleiben?“, in: Mitteilungen des Historischen Vereins für Donauwörth und Umgebung, 1991, S. 10ff. [2] Thiersch, August: „Das Riedertor in Donauwörth“, in: Volkskunst und Volkskunde, Jahrgang 1, Heft 1 (Januar 1903) [3] Zell, Franz: „Schon wieder ein bedrohtes Städtebild“; in: Süddeutsche Bauzeitung

 

 

Auf dem Citizens‘ CETA Summit in Brüssel

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Landwirte und Umweltschützer, Gewerkschaften und Globalisierungsgegner, Städte und Gemeinden, Internetaktivisten und viele weitere – sie alle sehen den Handelspakt CETA (wie auch TTIP, TISA usw.) zwischen der EU und Kanada aus einer ganzen Reihe von Gründen nach wie vor äußerst kritisch. Und das völlig zu Recht!
 
Die wesentlichen Kritikpunkte an CETA (sueddeutsche.de vom 22.10.2016)
 

Aus aktuellem Anlaß wurde durch The Greens / European Free Alliance in the European Parlament der Citizens‘ CETA Summit in Brüssel veranstaltet. Wie 5 weitere ÖDP-Stadt- und Gemeinderäte auch, war ich der Einladung des Europaabgeordneten Prof. Dr. Klaus Buchner (ÖDP) gefolgt, um mich auf dem Citizens‘ CETA Summit (vom 19.-21.10.2016 in Brüssel) gegen CETA, TTIP und Co. mit einzubringen.

[See image gallery at www.gustav-dinger.de]

Programm

Auf diesem Kongress wurden u.a. die neue (September 2016) Studie „CETA without Blinders“ von Pierre Kohler und Servaas Storm von der Tufts Univerity, USA vorgestellt. Auch diese Studie belegt klar, dass dieses umstrittene Abkommen in erster Linie multinationalen Konzernen nutzt, die überwiegende Mehrheit der Bürger jedoch direkt oder indirekt zu den Verlierern zählen werden.

Die o.g. Verfasser von CETA without Blinders (CETA ohne Scheuklappen) warnen in ihrer Studie davor, dass dieser Vertrag, „nicht nur zu wirtschaftlichen Einbußen, sondern auch zu wachsender Arbeitslosigkeit und Ungleichheit führen und sich negativ auf den gesellschaftlichen Zusammenhang in einem bereits komplexen und unbeständigen politischen Kontext auswirken wird“. So werden u.a. Nettoverluste bei Bruttoinlandsprodukten und Steuereinnahmen erwartet, ebenso wie der Verlust von 230 000 Arbeitsplätzen in den betroffenen Ländern und weniger Einnahmen durch geleistete Arbeit, sowie erhöhter Druck auf Löhne.

Video zu der öffentlichen Veranstaltung (Festzelt)

erklaerung-von-bruessel

(deutsche Übersetzung K.F.)

Alle Redebeiträge der Nachmittagskonferenz 

 

Eine kleine Auswahl aktueller kritischer Stellungnahmen zu CETA, TTIP usw.:

Prof. Dr. Martin Nettesheim (Universität Tübingen) – Die Auswirkungen von CETA auf den politischen Gestaltungsspielraum von Ländern und Gemeinden; Gutachten im Auftrag des Staatsministeriums des Landes Baden-Württemberg; Mai 2016

Deutscher Städtetag – Deutscher Städtetag sieht Nachbesserungsbedarf an  CETA Beitrag auf EU-Info.Deutschland vom 21.09.2016

Österreichischer Städtetag – Kritische Stimmen zu CETA, TTIP & Co. , April 2016

Deutscher Gewerkschaftsbund: Ceta in derzeitiger Form ablehnen , vom 22.06.2016

BUND & Campact! & foodwatch & Greenpeace & Mehr Demokratie: CETA werden wir verhindern

Bayerischer Bauernverband – Positionspapier vom 17.03.2015

 

Nachtrag 31.10.2016:

campact! – Faktencheck zu CETA

Bodendenkmäler in und um Donauwörth

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Bodendenkmäler sind im Boden (oder auch in Gewässern) verborgene Zeugnisse menschlichen Lebens. Dazu zählen u.a. Überreste früherer Befestigungsanlagen (z.B. die Sternschanze auf dem Schellenberg), von Siedlungen, Kult- und Bestattungsplätzen, Produktionsstätten, Wirtschaftsbetrieben, Verkehrswegen und Grenzziehungen.

Ausgrabungen, Befunde und Funde sind die Hauptquellen der wissenschaftlichen Erkenntnis zu diesen Denkmälern.

Erkannt werden kann ein Bodendenkmal

  • an erhöhter Fundkonzentration (Keramikscherben, Steinartefakte)
  • an Landschaftsmerkmalen (Wallanlagen oder auch Hügelgräber sind oft heute noch als Erhebungen sichtbar)
  • an Bewuchsmerkmalen (so wachsen beispielsweise auf einem Getreidefeld über verborgenem Mauerwerk die Halme weniger hoch)
  • durch geophysikalische Prospektionsmethoden

Bodendenkmäler bestehen in der Regel aus Befunden und Funden. In der Öffentlichkeit wird die Aufmerksamkeit in erster Linie den Funden zu Teil. Befunde enthalten aber vielfach die wesentlicheren Informationen und erlauben erst eine korrekte Deutung und Einordnung der Funde. Es bedeutet einen wesentlichen Unterschied, ob ein Gegenstand als Beigabe in ein Grab gefunden wurde oder in einer Abfallgrube lag. Es gibt auch völlig fundfreie Bodendenkmäler, die nur aus Befunden bestehen. Funde ohne Befund dagegen sind reine Antiquitäten, die in der Regel wissenschaftlich wenig Wert haben. (aus Wikipedia)

Wie schon die Baudenkmäler, so sind auch Bodendenkmäler gesetzlich geschützt

Erlaubnisverfahren bei Bodendenkmälern

Hinweise zum Vollzug bei Bodendenkmälern

 

Nachstehende Liste entspricht nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste!

Diese ist über die unter Weblinks angegebene pdf-Datei im Internet einsehbar und im BayernViewer-Denkmal kartographisch dargestellt. Auch diese geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen in dieser Liste oder im BayernViewer-Denkmal nicht, dass es zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht.
Die Bayerische Denkmalliste ist ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (DSchG) definiert und hängt nicht von der Eintragung in die Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein. Eine verbindliche Auskunft erteilt allein das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege.

Letzte Aktualisierung: Oktober 2016

Denkmal-NummerLage BeschreibungInfos
D-7-7230-0114d-7-7230-0114
bei Osterweiler
Siedlung und Körpergräber vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung.
nachqualifiziert
D-7-7230-0115d-7-7230-0115
östlich Wörnitzstein
Grabenanlage vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung.
nachqualifiziert
D-7-7230-0116d-7-7230-0116
südlich Huttenbach
Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung.
nachqualifiziert
D-7-7230-0117d-7-7230-0117
zwischen Felsheim und Wörnitzstein
Siedlung der Bronzezeit und Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung; .
nachqualifiziert
D-7-7230-0118d-7-7230-0118
zwischen Felsheim und Wörnitzstein
Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung.
nachqualifiziert
D-7-7230-0119d-7-7230-0119
zwischen Wörnitzstein und Ebermergen
Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung.
nachqualifiziert
D-7-7230-0120Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung.
nachqualifiziert
D-7-7230-0122d-7-7230-0122
beim Schwarzenberger Hof
Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung.
nachqualifiziert
D-7-7230-0124d-7-7230-0124
in Dittelspoint
Körpergräber vor- und frühgeschichtlicher oder mittelalterlicher Zeitstellung.
nachqualifiziert
D-7-7230-0125d-7-7230-0125 13537" />
nördlich Sportplatz Wörnitzstein
Körpergräber des frühen Mittelalters.
nachqualifiziert
D-7-7230-0127d-7-7230-0127
nördlich Wörnitzstein
westlich Osterweiler
Siedlung der Bronzezeit.
nachqualifiziert
D-7-7230-0128d-7-7230-0128
zwischen Berg(Kühberg) und B25
Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung.
nachqualifiziert
D-7-7230-0129d-7-7230-0129
zwischen Binsberg und Ziegelei
Wallanlage und Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung.
nachqualifiziert
D-7-7230-0130d-7-7230-0130
nördlich Schöttle an B2
Siedlung der Latènezeit und Villa rustica der römischen Kaiserzeit.
nachqualifiziert
D-7-7230-0131d-7-7230-0131
von Berger Vorstadt nach Norden unter bzw. bei B2
Straße der römischen Kaiserzeit.
nachqualifiziert
D-7-7230-0132d-7-7230-0132
westlich Ramhof im Staatswald "Ottenhart"
Grabhügel der Bronze- und Hallstattzeit.
nachqualifiziert
D-7-7230-0134d-7-7230-0134
westlich Ramhof im Staatswald "Ottenhart"
Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung.
nachqualifiziert
D-7-7230-0135d-7-7230-0135
nordöstlich Binsberg im Staatswald "Ottenhart"
Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung.
nachqualifiziert
D-7-7230-0136d-7-7230-0136
nördlich Deponie Binsberg im Staatswald "Ottenhart"
Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung.
nachqualifiziert
D-7-7230-0137d-7-7230-0137
im Staatswald "Ottenhart"
Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung.
nachqualifiziert
D-7-7230-0142d-7-7230-0142
bei Wasserwerk bei Röthelfeld-Stadtmühlenfeld
Körpergräber des frühen Mittelalters.
nachqualifiziert
D-7-7230-0145d-7-7230-0145
südöstlich Seibertsweiler Hof
Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung.
nachqualifiziert
D-7-7230-0146d-7-7230-0146
in Riedlingen Wohnpark
Körpergräber der Glockenbecherkultur und der Schnurkeramischen Kultur, Siedlung der
Altheimer Kultur sowie der Bronzezeit, der Urnenfelderzeit und der Hallstattzeit.
nachqualifiziert
D-7-7230-0149d-7-7230-0149
südlich Maggenhof, westlich Riedlingen Steinbergstraße
Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung.
nachqualifiziert
D-7-7230-0150d-7-7230-0150
westlich Riedlingen Steinbergstraße
Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung.
nachqualifiziert
D-7-7230-0151d-7-7230-0151
im Gewerbegebiet Südspange, Riedlingen
Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung.
nachqualifiziert
D-7-7230-0162d-7-7230-0162
im Bundeswald östlich Schiesserhof
Brandgräber der Urnenfelderzeit.
nachqualifiziert
D-7-7230-0163d-7-7230-0163
im Donauwörther Stadtwald, Grünberg
Grabhügel der Hallstattzeit und Schürfgruben vor- und frühgeschichtlicher oder
mittelalterlicher Zeitstellung.
nachqualifiziert
D-7-7230-0164d-7-7230-0164
in der Parkstadt an der Perchtoldsdorfer Straße
Grabhügel der Hallstattzeit.
nachqualifiziert
D-7-7230-0165d-7-7230-0165
in der Parkstadt im 5. Bauabschnitt
Grabhügel der Hallstattzeit.
nachqualifiziert
D-7-7230-0166d-7-7230-0166
Zirgesheimer Straße - Michael-Imhof-Straße
Villa rustica der römischen Kaiserzeit.
nachqualifiziert
D-7-7230-0171d-7-7230-0171
in der Hl.-Kreuz-Straße
Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der profanierten St.
Veitskapelle in Donauwörth und ihrer Vorgängerbauten.
nachqualifiziert
D-7-7230-0172d-7-7230-0172
in der Hl.-Kreuz-Straße
Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich des ehemaligen
Benediktinerklosters in Donauwörth und der ehemaligen Klosterkirche, heute Kath.
Pfarrkirche Hl. Kreuz, und ihrer Vorgängerbauten.
nachqualifiziert
D-7-7230-0182d-7-7230-0182
am nördlichen Ortsrand von Zirgesheim
Siedlung vorgeschichtlicher Zeitstellung, Burgstall des Mittelalters (Zeisigburg).
nachqualifiziert
D-7-7230-0185d-7-7230-0185
nordöstlicher Rand von Parkstadt-Südhang
Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung.
nachqualifiziert
D-7-7230-0186d-7-7230-0186
nördlich Verbindungsstraße Parkstadt - Zirgesheim
Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung.
nachqualifiziert
D-7-7230-0190d-7-7230-0190
im Stadtwald (Spacht)
Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung.
nachqualifiziert
D-7-7230-0191d-7-7230-0191
im Stadtwald
Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung.
nachqualifiziert
D-7-7230-0192d-7-7230-0192
im Spitalwald
Grabhügel der Hallstattzeit.
nachqualifiziert
D-7-7230-0193d-7-7230-0193
im Stadtwald
Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung.
nachqualifiziert
D-7-7230-0194d-7-7230-0194
im Stadtwald
Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung.
nachqualifiziert
D-7-7230-0195d-7-7230-0195
im Stadtwald
Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung.
nachqualifiziert
D-7-7230-0196d-7-7230-0196
im Stadtwald
Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung.
nachqualifiziert
D-7-7230-0199d-7-7230-0199
im Stadtwald
Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung.
nachqualifiziert
D-7-7230-0200d-7-7230-0200
im Stadtwald
Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung.
nachqualifiziert
D-7-7230-0201d-7-7230-0201
Parkstadt, Benno-Benedicter-Straße - Parkstraße - Keltenweg
Grabhügel der Hallstattzeit.
nachqualifiziert
D-7-7230-0203d-7-7230-0203
zwischen westliches Ende Zirgesheim und Donau
Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung.
nachqualifiziert
D-7-7230-0209d-7-7230-0209
nordöstlicher Ortsrand von Nordheim
Körpergräber vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung.
nachqualifiziert
D-7-7230-0212d-7-7230-0212
östlich Donaubrücke Bundesstraße B2
Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung.
nachqualifiziert
D-7-7230-0213d-7-7230-0213
im Stadtwald
Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung.
nachqualifiziert
D-7-7230-0214d-7-7230-0214
Riedlingen, Johann-Müller-Weg (bei Kirche)
Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung.
nachqualifiziert
D-7-7230-0215d-7-7230-0215
zwischen Weinbergsiedlung (Felsheim) und Kreuzhof
Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung.
nachqualifiziert
D-7-7230-0216d-7-7230-0216
östlich Kreuzhof
Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung.
nachqualifiziert
D-7-7230-0217d-7-7230-0217
östlich Schwadermühle
Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung.
nachqualifiziert
D-7-7230-0219d-7-7230-0219
südwestlich Urfahrhof
Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung.
nachqualifiziert
D-7-7230-0222d-7-7230-0222-2
unter und rund ums Münster
Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der Kath. Stadtpfarrkirche
Mariä Himmelfahrt in Donauwörth und ihrer Vorgängerbauten.
nachqualifiziert
D-7-7230-0224d-7-7230-0224
an der Donau zwischen Kläranlage und Mündung Schmutter
Brücke der römischen Kaiserzeit.
nachqualifiziert
D-7-7230-0228d-7-7230-0228
im Süden von Riedlingen
Villa rustica der römischen Kaiserzeit.
nachqualifiziert
D-7-7230-0230d-7-7230-0230
nördlich Stauferpark
Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung.
nachqualifiziert
D-7-7230-0233d-7-7230-0233
Parkstadt im Bereich Fichtenstraße-Eichenstraße
Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung.
nachqualifiziert
D-7-7230-0234d-7-7230-0234
an der Bundesstraße B2 ONO Ramhof
Abgegangene mittelalterliche Mühle mit Mühlgraben.
nachqualifiziert
D-7-7230-0238d-7-7230-0238
Altstadt im Bereich Ölberg-Ölgasse
Archäologische Befunde im Bereich des mittelalterlichen ehem. jüdischen Friedhofs in
Donauwörth.
nachqualifiziert
D-7-7230-0242d-7-7230-0242
westlich Gut Neudegg
Siedlung der Bronze- und Urnenfelderzeit.
nachqualifiziert
D-7-7230-0244d-7-7230-0244
westlich Gut Neudegg zwischen den Bahnlinien
Freilandstation des Paläolithikums, Siedlung der Bronze-, Urnenfelder- und Latènezeit.
nachqualifiziert
Das Bodendenkmal zwischen den Bahnlinien bei Gut Neudegg
D-7-7230-0247d-7-7230-0247
westlich Riedlingen am Südhang Steinberg
Siedlung der römischen Kaiserzeit.
nachqualifiziert
D-7-7230-0248d-7-7230-0248
südlich Riedlingen, westlich Spindelhof
Wüstgefallener Hof des Mittelalters.
nachqualifiziert
D-7-7230-0256d-7-7230-0256
westlich Brunnen "Am Röthelfeld"
Wüstgefallene Siedlung des Mittelalters.
nachqualifiziert
D-7-7230-0258d-7-7230-0258
Wörnitzstein
Wüstgefallene Siedlung des Mittelalters.
nachqualifiziert
D-7-7230-0260d-7-7230-0260
NNW Ramhof
Siedlung des Neolithikums.
nachqualifiziert
D-7-7230-0261d-7-7230-0261
nördlich Sportplatz Wörnitzstein
Siedlung der vorgeschichtlichen Metallzeiten und wüstgefallene Siedlung des
Mittelalters.
nachqualifiziert
D-7-7230-0270d-7-7230-0270
Riedlingen
Siedlung des Neolithikums und der vorgeschichtlichen Metallzeiten.
nachqualifiziert
D-7-7230-0275d-7-7230-0275
westlich Huttenbach
Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung.
nachqualifiziert
D-7-7230-0276d-7-7230-0276
im LSG Salzwörth bei Airbus Helicopters
Siedlung und Kreisgraben vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung.
nachqualifiziert
D-7-7230-0285d-7-7230-0285
westlich Zirgesheim
Freilandstation des Alt- und Mittelpaläolithikums; Siedlung des Neolithikums.
nachqualifiziert
D-7-7230-0287d-7-7230-0287
nördlich St 2215 westlich Zirgesheim
Freilandstation des Paläolithikums und des Mesolithikums, Siedlung der Bronzezeit.
nachqualifiziert
D-7-7230-0289d-7-7230-0289
im Ried
Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der südlichen Vorstadt von
Donauwörth.
nachqualifiziert
D-7-7230-0290d-7-7230-0290
zwischen Wörnitzstein und Ebermergen westlich der Bahnlinie
Schürfgruben vor- und frühgeschichtlicher oder mittelalterlicher Zeitstellung.
nachqualifiziert
D-7-7230-0291d-7-7230-0291
am nördlichen Ortsrand von Nordheim
Straße der römischen Kaiserzeit.
nachqualifiziert
D-7-7230-0292d-7-7230-0292
Verlauf Küsterfeldstraße - Kreuzfeldstraße - Reitlinger Straße von Riedlingen bis Erlingshofen
Straße der römischen Kaiserzeit.
nachqualifiziert
D-7-7230-0294d-7-7230-0294
Straßenverlauf von Hangbrücke bis Zirgesheim
Straße der römischen Kaiserzeit.
nachqualifiziert
D-7-7230-0302d-7-7230-0302
östlich Staustufe Donauwörth
Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich des ehemaligen Standorts der
Schwadermühle.
nachqualifiziert
D-7-7230-0303d-7-7230-0303
im Staatswald Ottenhart
Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung.
nachqualifiziert
D-7-7230-0304d-7-7230-0304
im Staatswald Ottenhart östlich der Deponie Binsberg
Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung.
nachqualifiziert
D-7-7230-0305Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung.
nachqualifiziert
D-7-7230-0310d-7-7230-0310
Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der Kath. Pfarrkirche St. Lorenz
in Berg.
nachqualifiziert
D-7-7230-0312d-7-7230-0312
südöstlich Freibad (Parkstadt)
Schanze der frühen Neuzeit.
nachqualifiziert
D-7-7230-0315d-7-7230-0315
unter und um Friedhofskirche St. Johannes
Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der Kath. Filial- und
Friedhofskirche St. Johannes d. T. in Donauwörth.
nachqualifiziert
D-7-7230-0316d-7-7230-0316
Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der ehem. Kath. Spitalkirche in
Donauwörth und ihrer Vorgängerbauten.
nachqualifiziert
D-7-7230-0317d-7-7230-0317Befunde der frühen Neuzeit im Bereich des ehemaligen Kapuzinerklosters in Donauwörth
mit abgegangener Klosterkirche.
nachqualifiziert
D-7-7230-0318d-7-7230-0318-2Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der ehem. Burg Mangoldstein.
nachqualifiziert
D-7-7230-0319d-7-7230-0319-2Untertägige Teile der mittelalterlichen Stadtbefestigung von Donauwörth.
nachqualifiziert
D-7-7230-0320d-7-7230-0320Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der befestigten Kernstadt von
Donauwörth.
nachqualifiziert
D-7-7230-0322d-7-7230-0322Untertägige Teile der spätmittelalterlichen Befestigung der nördlichen Vorstadt von
Donauwörth.
nachqualifiziert
D-7-7230-0323d-7-7230-0323Untertägige Teile der spätmittelalterlichen Befestigung der südlichen Vorstadt von
Donauwörth.
nachqualifiziert
D-7-7230-0325d-7-7230-0325
unter und um die Kapellen auf dem Kalvarienberg
Befunde der frühen Neuzeit im Bereich der Maria-Hilf-Kapelle und der Kapelle der
Schmerzhaften Muttergottes.
nachqualifiziert
D-7-7230-0327d-7-7230-0327-2
südöstlich des Münsters "Zu unserer lieben Frau"
Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der abgegangenen Kapelle St.
Leonhard in Donauwörth und ihres mittelalterlichen Vorgängerbaus.
nachqualifiziert
D-7-7230-0328d-7-7230-0328Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der Kath. Filialkirche St. Martin
in Riedlingen und ihrer Vorgängerbauten.
nachqualifiziert
D-7-7230-0330d-7-7230-0330Befunde der frühen Neuzeit im Bereich der Kath. Pfarrkirche St. Martin in Wörnitzstein.
nachqualifiziert
D-7-7230-0331d-7-7230-0331Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der Kalvarienbergkapelle in
Wörnitzstein und ihrer Vorgängerbauten.
nachqualifiziert
D-7-7230-0336d-7-7230-0336Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der Kath. Pfarrkirche Maria
Immaculata in Zirgesheim.
nachqualifiziert
D-7-7230-0362d-7-7230-0362
von der Sternschanze im weiten Bogen über den Schellberg hinunter zum Ende Zirgesheimer Straße (Schellenberg-Hangbrücke)
Befestigungsanlagen der frühen Neuzeit.
nachqualifiziert
D-7-7230-0363d-7-7230-0363Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung.
nachqualifiziert
D-7-7230-0390d-7-7230-0390Freilandstation des Paläolithikums.
nachqualifiziert
D-7-7230-0391d-7-7230-0391Siedlung des Neolithikums.
nachqualifiziert
D-7-7231-0124d-7-7231-0124Wüstgefallene Siedlung des Mittelalters.
nachqualifiziert
D-7-7231-0130d-7-7231-0130Freilandstation des Mesolithikums und Siedlung vorgeschichtlicher Zeitstellung.
nachqualifiziert
D-7-7231-0134d-7-7231-0134Siedlung vorgeschichtlicher Zeitstellung.
nachqualifiziert
D-7-7231-0135d-7-7231-0135Freilandstation des Mittelpaläolithikums.
nachqualifiziert
D-7-7231-0138d-7-7231-0138Siedlung vorgeschichtlicher Zeitstellung.
nachqualifiziert
Das Bodendenkmal bei Schäfstall nördlich der Breite/
D-7-7231-0147d-7-7231-0147Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung.
nachqualifiziert
D-7-7231-0149d-7-7231-0149Freilandstation des Paläolithikums und Siedlung vor- und frühgeschichtlicher
Zeitstellung.
nachqualifiziert
D-7-7231-0157d-7-7231-0157Siedlung vorgeschichtlicher Zeitstellung, Villa rustica der römischen Kaiserzeit.
nachqualifiziert
D-7-7231-0178d-7-7231-0178Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der Kath. Pfarrkirche St.
Felicitas in Schäfstall.
nachqualifiziert
D-7-7330-0098d-7-7330-0098Villa rustica der römischen Kaiserzeit.
nachqualifiziert
D-7-7330-0120d-7-7330-0120Villa rustica der römischen Kaiserzeit.
nachqualifiziert
D-7-7330-0121d-7-7330-0121Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung.
nachqualifiziert
D-7-7330-0228d-7-7330-0228Kreisgraben vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung.
nachqualifiziert
D-7-7330-0229d-7-7330-0229Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung.
nachqualifiziert
D-7-7330-0248d-7-7330-0248Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der Kath. Pfarrkirche St. Georg
in Auchsesheim.
nachqualifiziert
D-7-7330-0250d-7-7330-0250Befunde der frühen Neuzeit im Bereich der Kath. Sebastianskapelle von Zusum.
nachqualifiziert

Bebauungspläne der Stadt Donauwörth – Möglichkeit zu Einsicht und Download

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Allgemeines zu Bebauungsplänen

In § 1 BauGB sind Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung (Flächennutzungsplanung und Bebauungsplanung) definiert, nämlich „die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde … vorzubereiten und zu leiten“. Weiter heißt es, die Bauleitpläne sind „aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist“. Die Entscheidung hierüber liegt bei der Gemeinde. Solange also die Beurteilung eines Bauvorhabens im Innenbereich problemlos nach § 34 BauGB möglich ist, kann auf einen Bebauungsplan verzichtet werden. Wenn aber Spannungen (z. B. Interessenskonflikte) zu befürchten sind, sich Spannungen häufen, oder wenn sich eine städtebaulich unerwünschte oder negative Tendenz abzeichnet, ist der Bebauungsplan das Instrument, die Entwicklung in bestimmte Bahnen zu lenken oder zu halten. Siedlungserweiterungen (Neubaugebiete) unter Inanspruchnahme von Außenbereichsflächen bzw. größere Vorhaben im Außenbereich können nur im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens umgesetzt werden.

Durch Bebauungspläne wird Baurecht geschaffen. Es wird so von den Gemeinden als Satzung (Ortsgesetz) festgelegt, welche Nutzungen auf welchen Flächen zulässig sind.

Im Gegensatz zum Flächennutzungsplan (vorbereitende Bauleitplanung) umfasst ein Bebauungsplan (verbindliche Bauleitplanung) in der Regel nur einen bestimmten Teilbereich des Gemeindegebietes. In Bebauungsplänen müssen daher die Grenzen seines räumlichen Geltungsbereichs festgesetzt (§ 9 Abs. 7 BauGB) sein. Der Geltungsbereich mehrerer Bebauungspläne darf sich nicht überschneiden (Prinzip der Einräumigkeit).

In Regelfall bestehen Bebauungspläne aus Planzeichnung (Teil A) und Textteil (Teil B). Bebauungspläne können aber z.B. auch nur aus einem textlichen Teil mit Begründung bestehen. Nicht Bestandteil der Satzung, aber im Rahmen des Verfahrens zwingend erforderlich ist eine Erläuterung. In dieser müssen Ziele und Zwecke der Planung dargelegt und Festsetzungen erläutert werden (Begründung). Teil der Begründung ist u.a. auch der Umweltbericht (Bauleitplanung).

Um die allgemeine Lesbarkeit von Bauleitplänen zu gewährleisten sind die Planzeichen  nach der Planzeichenverordnung normiert; es können jedoch im Bedarfsfall jedoch weitere Planzeichen entwickelt werden. Die textlichen Festsetzungen erfolgen i. d. R. auf Grundlage der Formulierungen im Baugesetzbuch (BauGB) und sind somit ebenfalls weitgehend normiert.

Planzeichen in Bauleitplänen

 

Bebauungspläne der Stadt Donauwörth

Nach §10 BauGB sind Bebauungspläne „… mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach Absatz 4 zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten; über den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu geben. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Die Bekanntmachung tritt an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung.“

Seit 2016 werden Bebauungspläne der Stadt Donauwörth im Internet veröffentlicht. Die Darstellung der Bebauungspläne im Internet ist eine zusätzliche Informationsquelle und ein begrüßenswertes, erweitertes Serviceangebot der Stadtverwaltung. Zuvor konnten die Bebauungspläne lediglich im städtischen Bauamt eingesehen werden.

Übersichtskarte mit Darstellung der beplanten und unbeplanten Gebiete

Liste Bebauungspläne

Laufende Bebauungsplanverfahren

 


Natura 2000 im Landkreis Donau-Ries

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braun = FFH-Gebiete                     grün = SPA-Gebiete

 

Die Fauna-Flora-Habitat- oder FFH-Richtlinie 92/43/EWG (abgekürzt FFH-RL) ist  zusammen mit der Vogelschutz-Richtlinie 79/409/EWG (kurz VS-RL) Grundlage eines europäischen ökologischen Verbundnetzes mit der Bezeichnung „NATURA 2000“, das die biologische Vielfalt durch Schutz der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen in den Mitgliedstaaten aufrecht erhalten soll. Die FFH-RL trägt mit „Besonderen Schutzgebieten“ („FFH-Gebiete“) dazu bei.
Wesentlichste Bestandteile der FFH-RL sind die Anhänge. In Anhang I (natürliche Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse) und Anhang II (Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse), in denen diejenigen Lebensräume und Arten aufgeführt sind, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete – die besagten FFH-
Gebiete – ausgewiesen werden müssen. Anhang IV enthält darüber hinaus eine Aufzählung besonders streng zu schützender Tier- und Pflanzenarten; dieser Schutz gilt auch außerhalb der FFH-Gebiete. In Anhang V werden solche Arten aufgelistet, „deren Entnahme aus der Natur und Nutzung Gegenstand von Verwaltungsmaßnahmen sein könnten“ (z. B. Medizinischer Blutegel oder Torfmoose).

Anhang III dagegen regelt die Ausweisung von FFH-Gebieten.

 

Ein Kernelement der FFH-RL ist die Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Überwachung [Monitoring] sowie zur Berichterstattung darüber an die EU. Insbesondere in Artikel 17 („Alle sechs Jahre nach Ablauf der in Artikel 23 vorgesehenen Frist erstellen die Mitgliedstaaten einen Bericht über die Durchführung der im Rahmen dieser Richtlinie durchgeführten Maßnahmen. …“) und in Artikel 11 („Die Mitgliedstaaten überwachen den Erhaltungszustand der in Artikel 2 genannten Arten und Lebensräume, wobei sie die prioritären natürlichen Lebensraumtypen und die prioritären Arten besonders berücksichtigen.“) wird darauf verwiesen. Hierzu hat die Europäische Kommission ein Dokument (DocHab-04-03/03-rev.3) erarbeitet, das die inhaltlichen Anforderungen dieses Berichts beschreibt.

 

Natura 2000 im Landkreis Donau-Ries

SchutzkategorieGebietsnummer/NameLageSchutzgebiets-fläche gesamt (digital) (ha) Fläche im Landkreis (digital) (ha)MeldedatumDatum Verordnung in Kraft
Links/ weitere Infos z.B. zum Schutzzweck bzw. Erhaltungszielen
FFH-Gebiete 7028-301(Symbol)
7028-301 Mausohrkolonien in und am Rand der Schwäbischen AlbLageSymbol
Symbol
2004Natura 2000- Verordnung vom 01.04.2016
7028-301 Gebietsbezogene Konkretisierung der Erhaltungsziele

Standarddatenbogen
FFH-Gebiete (Fläche)7029-371 WörnitztalLage
Lage
3847,41974,955442004Natura 2000- Verordnung vom 01.04.2016Gebietsbezogene Konkretisierung der Erhaltungsziele

Standarddatenbogen
FFH-Gebiete (Fläche)7128-371 Trockenverbund am Rand des Nördlinger RiesesLage
Lage
919,96919,963482004Natura 2000- Verordnung vom 01.04.2016Gebietsbezogene Konkretisierung der Erhaltungsziele

Standarddatenbogen
FFH-Gebiete (Fläche)7130-301 Wemdinger Ried
Lage127,14
127,14
2004Natura 2000- Verordnung vom 01.04.2016Gebietsbezogene Konkretisierung der Erhaltungsziele

Standarddatenbogen
FFH-Gebiete (Fläche)7130-302 Heroldinger Burgberg
Lage
Lage
369,21
369,21
2004Natura 2000- Verordnung vom 01.04.2016Gebietsbezogene Konkretisierung der Erhaltungsziele

Standarddatenbogen
FFH-Gebiete (Fläche)7130-371 Pfäfflinger Wiesen und Riedgraben bei Laub
Lage266,47
266,47
2004Natura 2000- Verordnung vom 01.04.2016Gebietsbezogene Konkretisierung der Erhaltungsziele

Standarddatenbogen
FFH-Gebiete (Fläche)7130-372 Oberlauf der Ussel bis Itzing
Lage26,58
26,58
2004Natura 2000- Verordnung vom 01.04.2016Gebietsbezogene Konkretisierung der Erhaltungsziele

Standarddatenbogen
FFH-Gebiete (Symbol)7136-303 Mausohrkolonien in der südlichen Frankenalb
LageSymbolSymbol2004Natura 2000- Verordnung vom 01.04.2016Gebietsbezogene Konkretisierung der Erhaltungsziele

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FFH-Gebiete (Fläche)7229-301 Prälatenweiher, alte Steinbrüche bei Oberringingen und Sternbach
Lage7,04
5,59
2004Natura 2000- Verordnung vom 01.04.2016Gebietsbezogene Konkretisierung der Erhaltungsziele

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FFH-Gebiete (Fläche)7229-371 Kesseltal mit Kessel, Hahnenbach und Köhrlesbach
Lage224,38
50,63
2004Natura 2000- Verordnung vom 01.04.2016Gebietsbezogene Konkretisierung der Erhaltungsziele

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FFH-Gebiete (Fläche)7230-371 Donauwörther Forst mit Standortübungsplatz und Harburger Karab
Lage2.390,56
2.390,56
2004Natura 2000- Verordnung vom 01.04.2016Gebietsbezogene Konkretisierung der Erhaltungsziele

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FFH-Gebiete (Fläche)7232-301 Donau mit Jura-Hängen zwischen Leitheim und Neuburg
Lage3.278,45
1.471,28
2004Natura 2000- Verordnung vom 01.04.2016Gebietsbezogene Konkretisierung der Erhaltungsziele

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FFH-Gebiete (Fläche)7329-301 Donauauen Blindheim-Donaumünster
Lage1.231,67
303,45
2004Natura 2000- Verordnung vom 01.04.2016Gebietsbezogene Konkretisierung der Erhaltungsziele

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FFH-Gebiete (Fläche)7329-372 Jurawälder nördlich Höchstädt
Lage3.812,47
520,13
2004Natura 2000- Verordnung vom 01.04.2016Gebietsbezogene Konkretisierung der Erhaltungsziele

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FFH-Gebiete (Fläche)7330-301 Mertinger Hölle und umgebende Feuchtgebiete
Lage875,20
874,74
2004Natura 2000- Verordnung vom 01.04.2016Gebietsbezogene Konkretisierung der Erhaltungsziele

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FFH-Gebiete (Fläche)7331-301 Abbaustellen zwischen Rain und Gempfing
Lage2,30
2,30
2004Natura 2000- Verordnung vom 01.04.2016Gebietsbezogene Konkretisierung der Erhaltungsziele

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FFH-Gebiete (Fläche)7332-301 Illdorfer, Kundinger, Eschlinger Leiten
Lage76,94
26,86
2004Natura 2000- Verordnung vom 01.04.2016Konkretisierung der Gebietsbezogene Erhaltungsziele

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SPA-Gebiete (Fläche)
7130-471 Noerdlinger Ries und Woernitztal
Lage7.036,46
5.493,34
2006Natura 2000- Verordnung vom 01.04.2016Gebietsbezogene Konkretisierung der Erhaltungsziele

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SPA-Gebiete (Fläche)7229-471 Riesalb mit Kesseltal
Lage12.037,59
2.680,47
2006Natura 2000- Verordnung vom 01.04.2016Gebietsbezogene Konkretisierung der Erhaltungsziele

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SPA-Gebiete (Fläche)7231-471 Donauauen zwischen Lechmuendung und Ingolstadt
Lage6.960,65
2.440,88
2006Natura 2000- Verordnung vom 01.04.2016Gebietsbezogene Konkretisierung der Erhaltungsziele

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SPA-Gebiete (Fläche)7330-471 Wiesenbrueterlebensraum Schwaebisches Donauried
Lage3.965,99
1.587,97
2006Natura 2000- Verordnung vom 01.04.2016Gebietsbezogene Konkretisierung der Erhaltungsziele

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SPA-Gebiete (Fläche)7428-471 Donauauen
Lage8.051,63
719,17
2006Natura 2000- Verordnung vom 01.04.2016Gebietsbezogene Konkretisierung der Erhaltungsziele

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Der Bayerische Landesdenkmalrat zum „Vorgang Wagenknechthaus“

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Die Institution Landesdenkmalrat ist im Artikel 14 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes verankert. Aufgabe des Landesdenkmalrates ist es,  „… die Staatsregierung zu beraten und in wichtigen Fragen der Denkmalpflege mitzuwirken.

Im Landesdenkmalrat sind neben den Vertretern der politischen Parteien die Repräsentanten der Interessengruppen, die unmittelbar mit Denkmalschutz und Denkmalpflege befasst sind, vertreten – etwa die Kommunen, Kirchen, privaten Denkmaleigentümer, Architekten, die Akademie der Schönen Künste, des Landesvereins für Heimatpflege sowie Sachverständige aus dem Bereich der Kunstgeschichte und der Vor- und Frühgeschichte. Er ist damit zugleich ein demokratisches Forum des Ideenaustausches, der Meinungsfilterung und des Interessenausgleichs.

Die Mitglieder des Denkmalrats werden vom Landtag bestellt, die Mitglieder nach Absatz 2 Buchst. b bis n auf Vorschlag der entsendenden Stelle. Die Bestellung der Mitglieder erfolgt für die Dauer der jeweiligen Legislaturperiode. Sie sind ehrenamtlich tätig; die Bestellung je eines stellvertretenden Mitglieds nach den Sätzen 3 und 4 ist möglich. Sie wählen einen Vorsitzenden aus ihrer Mitte.  Das für das Denkmalschutzrecht zuständige Staatsministerium sowie die Staatsministerien des Innern, für Bau und Verkehr (Oberste Baubehörde) und der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat sowie das Landesamt für Denkmalpflege sind zu allen Beratungen des Landesdenkmalrats einzuladen.“

Der Landesdenkmalrat hat derzeit 31 Mitglieder.
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Mit dem gefährdeten Baudenkmal Reichsstraße 12/12a (Wagenknechthaus) und dem entsprechenden Vorgang bei der Stadt Donauwörth hat sich der Denkmalrat mehrfach befasst. Der Denkmalrat kennt sowohl  Argumente und Vorgehen der Stadt Donauwörth, als auch die fachliche Stellungnahme des Landesdenkmalamtes. Er kennt auch das statische Gutachten und aufgrund eines eigens angesetzten Ortstermins auch das Gebäude selbst.

In seinem Beschluss vom 04.11.2016 zum Wagenknechthaus in Donauwörth wird der Landesdenkmalrat  sehr deutlich. Er schließt sich in seiner Beurteilung dem Landesdenkmalamt an und fordert die Stadt Donauwörth auf, das Verfahren neu aufzunehmen und fachlich korrekt und rechtlich geordnet durchzuführen!

 

Der Beschluss des Denkmalrates im Wortlaut:

„Das Gebäude Reichsstraße 12/12a, Donauwörth, ist erwiesenermaßen eine der ältesten Profanbauten Bayerns. Der baugeschichtliche Rang und der historische Zeugniswert des Gebäudes verlangen höchste Anstrengungen zum Erhalt des Bauwerks. Dieser ist laut vorliegendem statisch-konstruktivem Gutachten und nach Beurteilung durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege möglich. Der Bayerische Landesdenkmalrat fordert aus diesem Grund die Stadt Donauwörth auf, die herausgehobene Bedeutung des Baudenkmals durch sorgfältige und rücksichtsvolle Behandlung im Rahmen eines erneuten, fachlich korrekten und rechtlich geordneten Verfahrens zu würdigen. Von der Stadt Donauwörth wird erwartet, die bislang unzureichend erscheinende Einbeziehung denkmalfachlicher Belange in den Entscheidungsprozess nunmehr auf gesicherter Grundlage und mit Rücksicht auf die in diesem Fall besonders bedeutenden öffentlichen Interessen nachzuholen und den Erhalt des Gebäudes sowie seine Instandsetzung als vorrangiges Ziel zu verfolgen.“

Cölestin von Königsdorfer (1819): Die St. Lazarus-Kapelle mit dem Bürger-Spital

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Bürgerspital um 1850 von der Kapellstraße aus (Bild: Stadtarchiv Donauwörth)

 

Auszug aus Cölestin Königsdorfer (1819): Geschichte des Klosters zum Heil. Kreutz in Donauwörth / 1: Von den Urahnen seiner Stifter an bis zum Jahre 1518 S. 374 – 378

 

 

Die St. Lazarus-Kapelle mit dem Bürger-Spital

An die Entstehungsgeschichte des Deutsch-Ordens-Spitals schließt sich erfreulich, sowohl der Zeit als dem Zwecke nach, die ähnliche unseres Bürger-Spitals an. Was Christus in der zweyfachen Parabel von dem armen Lazarus und dem barmherzigen Samariten so anschaulich predigte, Mitleid gegen Arme, presthafte und darum hülflose Menschen, das verstanden und faßten unsere alten Wörther ganz wohl zu Gemüthe. Schon um das Jahr 1350 bauten sie aus freywilligen Beyträgen eine Kapelle zur Ehre des heil. Lazarus, um damit gleichsam den ersten Grund zu einem Künftigen Lazareth zu legen, in Hoffnung, es werde den Elenden, die eines solchen bedürfen, auch nicht an gutmüthigen Samaritanen fehlen. Ueber den nächsten Erfolg dieser frommen Absicht mangeln uns zwar genauere Nachrichten. Als aber im Jahre 1438 die Pest ausbrach, und hier allein manchen Tag 30 bis 40, ja noch mehr Personen hinweg raffte, da zeichneten sich vorzüglich zwey, schon vorhin sehr gottselig lebende Brüder, genannt die Ringinger, als wahre Helder der christlichen Liebe aus, dienten den von der Seuche angesteckten mit zärtlichster Sorgfalt, besuchten sie an allen Orten, reichten denselben unentgeltlich Arzneyen, Speise und Trank, nahmen die ärmern in ihre eigene Behausung nahe der St. Lazarus-Kapelle auf, verpflegten viele derselben bis an den Tod unermüdet, und entliessen die Wiedergenesenen nie anders als kräftig gestärkt, wohl auch reich beschenkt. Endlich erbarmte sich Gott: denn mit Bethen, Fasten und christlichen Werken aller Art hoffte man doch mehr noch von ihm, als von ärztlichen Mitteln Hülfe; nicht sonderlich lange dauerte das schreckliche Uebel, und verschwand bald ganz. Jetzt setzten die edlen Ringinger ihrer Gottseligkeit die Krone auf, daß sie ihr Haus und ihre Scheure sammt allen Gütern, die sie zu Zirkesheim besassen, der Stadt zum gemeinen Spitale schenkten. Bischof und Cardinal Peter von Schaumburg bestätigte nachher die Schankung, weihete die bisherige St. Lazarus-Kapelle, durch die hinzugekommene Scheure erweitert, zur nunmehrigen Spitalkirche ein, und genehmigte die Anordnung der Stifter, daß darin wochentlich eine heilige Messe zu ewigen Zeiten solle gelesen werden. *)

Ein so schönes Beyspiel verdiente Nachahmung, und fand sie auch. Denn von nun an bedachten mehrere gutherzige Bürger und Bürgerinnen mit ihren Vermächtnissen das Spital. Von Konrad Walther, der ihm im J. 1443 einen eigenen Hof zu Gremheim mit 200fl. schenkte, **) ist bereits Meldung geschehen. Johann Funk vermachte demselben 42 Morgen Holz, das Kailin genannt, hinter Zirgesheim gelegen im J. 1450, und das Jahr darauf Konrad Karrer ***) einen halben Hof zu Herlisweiler, mit der Verbindlichkeit, daß an allen Frauen-Abenden und Festen, an allen Apostel-. gebotenen Feyer- und Samstagen, in den St. Lazarus, St. Magdalena und St. Margarethe-Nächten, wenn man in der Deutschhauskirche die Vesper singt, und so oft man dort die Messe hält, die Altäre sollen beleuchtet werden. Weiter vermehrte die Stiftungen dieses Spitals im J. 1472 Rudolf Marschalk, Ritter und Pfleger allhier, mit einer Pfründe und Bettstatt; 1476 Mathäus Bald, Bürgermeister, mit zwey Bettstätten; 1491 Ulrich Frölich, Pfarrer zu Deiningen, mit einer Pfründe und Bettstatt, und 1495 Bernhard Zill von Nürnberg gleichfalls mit einer. Durch viele andere beträchtliche Schankungen, besonders der Patrizier von Imhof, und durch kluge Verwaltung von Seite der Spitalpfleger, die stets ein Bürgermeister oder ein anderes Rathsmitglied seyn mußten, vermehrten sich die Renten desselben allmälig in solchem Grade, daß sich in dem letzten Viertel des achtzehnten Jahrhunderts seine Kapitalien allein auf mehr als 30000 fl. Beliefen, ungeachtet man ihm von Zeit zu Zeit mehrere theils eigene, theils Lehengüter angekauft hatte. Unter diesen verdient vorzüglich das Dorf Zirgesheim Erwähnung. Dasselbe liegt eine halbe Stunde östlich von unserer Stadt, am Ende des Schellenbergs unweit der Donau. Nicht ferne von ihm auf einem Felsen stand ehemals ein festes Schloß mit Namen Sesselhofen, nacher Seitzenburg. Um das Jahr 1415 besassen es die Erginger zu Biberbach und Wolf zu Gumpenberg. Diese verkauften es aber ****) mit aller Lehenschaft und Herrlichkeit, mit Gericht, Obrigkeit und Kirchensatz, sammt allen dazu gehörigen Stücken und Gütern an den edlen und festen Hanns Schenk von Schenkenstein zu Hochenburg im J. 1476. Zeugen dessen waren die edlen und strengen Herren, Wilhelm von Rehberg zu Hochenrechberg, Pfleger zu Graispach, und Rudolf zu Pappenheim des heil. Röm. Reichs Erbmarschalk, Pfleger zu Wörth.

Schenk verkaufte es wieder an Ulrich Albersdorfer, Herzog Georgs, Rentmeister im Oberlande Baiern; und dieser endlich in J. 1494 mit allen zuvor beschriebenen Gerechtsamen an das Stadtspital zu St. Lazarus, unter Zeugschaft des Ruprechts Gotsmann zu der Pug Pflegers zu Neuburg, und Kaspars Morhart, auch Rentmeister im Oberlande.

Späterhin, im J. 1536 den 21. April, kauften Bürgermeister und Rath noch dazu die Hofmarktsgerechtigkeit auf den Gütern des Leonhards Mair, Bürgers zu Augsburg, sammt allen dene, die er in Zirgesheim gehabt, wie auch des Jakob Groner 1553. Diese beyden Verhandlungen bestätigte den 15. July in eben dem Jahre Otto Heinrich zu Neuburg, Pfalzgraf bey Rhein, Herzog in Ober- und Niederbaiern. Von da an blieb das Spital im ungestörten Besitze des Dorfs als einer Pfalz-neuburgischen Hofmark mit dem Recht der Präsentation, und anderer dazu erkauften Grundstücke zu Mertingen, Hungerstall u.s.w. bis herab auf die jüngsten Zeiten.

*)          Kl. Chron. Bl. 100 u. 104.

**)        Ebend. Bl. 136.

***)      Saalb. des Spitals.

****)   Stadtkanzley.

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Wagenknechthaus: Laut RvS ist Abbruchgenehmigung bestandskräftig

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Das Wagenknechthaus darf gemäß der Entscheidung der Regierung von Schwaben (RvS) abgerissen werden! Wie die Regierung von Schwaben zu dieser Entscheidung gekommen ist, ist allerdings sehr fragwürdig! Einerseits bestätigt die Regierung von Schwaben, dass die Vorgehensweise der Stadt Donauwörth bzw. der Unteren Denkmalschutzbehörde nicht der verbindlich vorgegebenen Vorgehensweise entsprochen hat. Andererseits schließt sich die Regierung von Schwaben  der Argumentation der Stadt Donauwörth an, dass eine Sanierung des Wagenknechthaus nicht zumutbar sei und daher die Abbruchgenehmigung bestandskräftig sei.

Interessant dabei:

  • U.a. ist nach wie vor die rechtlich nötige  Zumutkeitsprüfung überhaupt nicht erfolgt.
  • Sowohl Fachbehörde (Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege) als auch Fachbeirat (Landesdenkmalrat) beurteilen den Sachverhalt komplett anders als Stadt Donauwörth und Regierung von Schwaben.
  • Während die Stadt Donauwörth in den letzten Monaten immer wieder von Baufälligkeit  sprach, heißt es u.a. in einer Stellungnahme des BLfD (September 2016) zur Abbrucherlaubnis  „…  Die Bilanzierung der Schäden im Gutachten zeigt ein eindeutiges Ergebnis: Der Anteil der erhaltungsfähigen bauzeitlichen Konstruktionshölzer kann mit ca. 63 % angegeben werden. Die übrigen ca. 37 % der Konstruktionshölzer sind durch zimmermannsmäßige Reparaturen zu ergänzen. Das Gutachten erbringt damit den Nachweis, dass das Gebäude erhaltungs- und reparaturfähig ist und macht daher Vorschläge für ein Instandsetzungskonzept, die aus hiesiger Sicht befürwortet werden und weiter verfolgt werden sollten…“.
  • Seltsam auch, dass es erst hieß, man müsse vor einer Entscheidung weitere Gutachten abwarten, nun aber diese(s) Gutachten  in die Entscheidungsfindung  aber offenbar überhaupt nicht mit einbezogen wurde und zumindest bislang unter Verschluß gehalten wird.

So gesehen, scheint die Entscheidung der Regierung von Schwaben mehr politisch motiviert, als sachlich begründet.

 

Pressemitteilungen und Presseecho zu der Entscheidung der Regierung von Schwaben:

Pressemitteilung der Stadt Donauwörth vom 06.12.2016

Der Abbruchbescheid der Stadt Donauwörth für das Wagenknechthaus in der Reichsstraße 12/12a ist bestandskräftig und im Ergebnis richtig. Eine entsprechende Stellungnahme hat die Regierung von Schwaben jetzt mitgeteilt und ausführlich begründet. Anlass einer intensiven Prüfung des Sachverhaltes durch die Regierung von Schwaben als höhere Denkmalschutzbehörde und Aufsichtsbehörde der Stadt Donauwörth als untere Denkmalschutzbehörde waren unterschiedliche Sichtweisen insbesondere von Stadt und Landesdenkmalamt bei der Frage, ob das Gebäude grundsätzlich sanierungsfähig ist und ob im Vorfeld des am 11.8.2016 erteilten Abbruchbescheides die Belange des Denkmalschutzes in ausreichender Form gewürdigt worden waren. Hierfür war bereits Ende Oktober bei einem gemeinsamen Treffen des Regierungspräsidenten von Schwaben, Karl Michael Scheufele, Generalkonservator Prof. Mathias Pfeil und Oberbürgermeister Armin Neudert in Augsburg vereinbart worden, dass die Stadt die Begründung im Abbruchbescheid ergänzen und nachreichen muss. Nachdem die Stadt diesem Ansinnen unverzüglich nachgekommen ist und auch der Landesdenkmalrat als beratendes Gremium der Bayerischen Staatsregierung in seinem jüngsten Beschluss vom 25.11.16 die Regierung von Schwaben um eine Klärung der Angelegenheit noch bis 2.12.2016 gebeten hatte, hat die Regierung von Schwaben zu diesem Zeitpunkt ihre Stellungnahme abgegeben. Die Regierung von Schwaben rügt zwar den formalen Ablauf des Verfahrens, folgt der Argumentation der Stadt aber in den wesentlichen Punkten. So sei von einer Sanierung durch den Eigentümer des Gebäudes nicht auszugehen, andere Kauf- oder Nutzungsinteressenten seien nicht in Sicht und in der Vergangenheit abgesprungen. Eine Nutzung des Gebäudes für Wohnen und gewerbliche Einheiten sei aufgrund der geringen Raumhöhen von zum Teil nur 1,37 Metern nicht möglich. „Hinter uns liegen beim Thema Wagenknechthaus schwierige Monate. Insbesondere unzutreffende Behauptungen in der Öffentlichkeit, denen wir unsererseits mit Hinblick auf das laufende Verfahren und berechtigte Schutzinteressen Dritter, wie beispielsweise des Eigentümers oder des Investors, nicht entgegentreten konnten, haben Stadt und Verwaltung sehr gefordert“, so Oberbürgermeister Armin Neudert. So war beispielsweise wiederholt die Ansicht geäußert worden, ein Gutachten habe ergeben, dass gut 60 Prozent der Gebäudeteile erhaltungsfähig seien. Tatsächlich beziehe sich diese Zahl nur auf die Holzteile tragender Konstruktionen, und damit bei weitem nicht auf das ganze Gebäude. Auch müssten insbesondere fast alle hölzernen Verbindungskonstruktionen laut Gutachten in jedem Fall weitgehend ersetzt werden. „Dass nun Klarheit geschaffen ist und der Abbruchbescheid der Stadt von der Aufsichtsbehörde gehalten wird, ist wichtig, auch für die Entwicklung der Innenstadt, um die es uns hier geht“, so Oberbürgermeister Armin Neudert. Ziel sei es jetzt, einzelne historische Teile des Gebäudes wie beispielsweise Balkenverbindungen des Dachstuhles herauszulösen, zu konservieren und für die Öffentlichkeit – anders als bislang – sichtbar zu machen. Die Stadt sieht sich – entgegen anders lautender Behauptungen – dem Denkmalschutz verpflichtet und hat sich immer wieder auch stadtplanerisch und finanziell umfangreich engagiert. So zum Beispiel bei der Restaurierung des heutigen Fachärztezentrums Maximilium, dem zuvorigen Hotel Krebs, oder dem Forum für Bildung und Energie (VHS-Gebäude) im Spindeltal mit der Sicherung und Freilegung der Grundmauern der Mangoldburg.

 

Pressemitteilung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege (BLfD) vom 07.12.2016

In Bezug auf das Wagenknechthaus in Donauwörth hält das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) an seiner denkmalfachlichen Bewertung fest: Das Wagenknechthaus ist ein Denkmal von hoher bau- und ortsgeschichtlicher sowie städtebaulicher Bedeutung und grundsätzlich erhaltungswürdig. Elementare Bestandteile der im Verfahren notwendigen Abwägung fehlen – ob das Haus instandsetzungsfähig und nutzbar wäre, ist bis heute nicht untersucht worden. Das BLfD bedauert es sehr, dass sein Angebot, zu diskutieren, ob eine Erhaltung des Denkmals mit der Neubauplanung vereinbar wäre, nicht angenommen wurde.

Das BLfD ist nach wie vor der Meinung, dass die Bescheide der Unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Donauwörth (Abriss, Neubau) die Vorgaben des Denkmalschutzgesetzes und die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteil vom 12.08.2015) nicht ausreichend berücksichtigen.

Vor diesem Hintergrund nimmt das BLfD die Stellungnahme der Regierung von Schwaben mit Bedauern zur Kenntnis.

 

In der Presse:

Donauwörther Zeitung, 08.12.2016: Wagenknechthaus: Erleichterung bei der Stadt

Augsburger Allgemeine, Bayernteil, 08.12.2016: Wagenknechthaus darf abgerissen werden

 

Das Projekt „Waldfledermäuse“ der Arge Fledermausschutz Donau-Ries in 2004

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Im Jahr 2004 wurde im Landkreis Donau/Ries wurde im Rahmen eines „Glücksspirale-Projektes“  eine Erfassung der  Waldfledermausfauna durchgeführt. Es wurden dazu  in 20 ausgewählten Untersuchungsgebieten je einmal im Sommer und im Herbst Fledermaus- und Vogelnistkästen kontrolliert sowie ergänzend fünf Netzfänge und Detektorbegehungen angesetzt. Insgesamt wurden 10 Fledermausarten nachgewiesen.

1. Hintergrund:
Durch die Kartierungen der Arge Fledermausschutz Donau-Ries war über die Fledermausfauna einige Waldgebiete (z.B. Stadtwald
Donauwörth) schon relativ viel bekannt. Aus anderen Wäldern des Landkreises lagen
hingegen wenige oder keine Fledermausdaten vor. Auch fehlten in vielen
Wäldern Erhebungen während der Wochenstubenzeit (Juni-Juli), so dass nicht sicher
war, welche der nachgewiesenen Arten sich tatsächlich in den Gebieten fortpflanzen.
Gerade bei seltenen oder besonders geschützten Arten, wie dem Kleinabendsegler
oder der Bechsteinfledermaus, sind Fortpflanzungsnachweise aber besonders bedeutend für die naturschutzfachliche Bewertung der Wälder. Insbesondere bei der „FFH-Art“ Bechsteinfledermaus sind entsprechende Kenntnisse besonders dringlich, da die Anforderungen der FFH-Richtlinie eine immer stärkere Rolle bei der Planung und
Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen spielen.
Auch fehlte im Landkreis bis dahin eine Auswertung der erhobenen Daten hinsichtlich
jener Faktoren, die für die Besiedlung durch Fledermäuse entscheidend sein dürften.
Dazu gehören insbesondere:
– Waldgesellschaft
– Waldbewirtschaftung
– Kastentyp
– Exposition der Kästen
– Umland (z.B. Gewässer)

2.  Untersuchung:
Die durchgeführte Untersuchung sollte insbesondere folgende Fragen beantworten:
– Wie unterscheidet sich die Fledermausfauna verschiedener Waldtypen im
Landkreis?
– Welche Arten pflanzen sich in den einzelnen Wäldern fort
– Welche Waldgebiete spielen eine Rolle für wandernde Fledermausarten
während der Zugzeit
– Wo sind weitere Schutzmaßnahmen sinnvoll ?
Ziel ist es, sowohl die Bedeutung der verschiedenen Waldgebiete für die
Fledermausfauna besser beurteilen zu können, als auch Vorschläge für weitere
Fledermausschutzmaßnahmen, z.B. Hinweise zur lokalen Waldbewirtschaftung, zu
erarbeiten.

 

Eine Zusammenfassung, sowie der komplette Untersuchungsbericht für das Glücksspiraleprojekt „Zum Schutz der Waldfledermäuse im Landkreis Donau-Ries“ findet man auf der Homepage der Arge Fledermausschutz Donau-Ries.

Übersichtskarte zu den untersuchten Waldgebieten

Übersichtskarte zu den untersuchten Waldgebieten

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